Inkrafttretensdatum: 1. Januar 2022
Artikel 1: Anwendungsbereich und Vorrang
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen legen die Bedingungen für Installationen, Lieferungen, Ausrüstungen und/oder Dienstleistungen (nachfolgend „Waren“ genannt) fest, die in den von ARANOW PACKAGING MACHINERY, S.L.U., ARANOW MACHINERY GROUP S.L.U. oder ARANOW INTERNATIONAL SA (nachfolgend „ARANOW“ genannt) ausgestellten Bestellungen enthalten sind.
ARANOW ist nicht an die allgemeinen Verkaufsbedingungen des Lieferanten gebunden, noch an Bedingungen oder Bestimmungen, die in einem Angebot, einer Kostenschätzung, einer Preisliste, einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem ähnlichen Dokument des Lieferanten enthalten sind, es sei denn, ARANOW hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Artikel 2: Annahme der Bestellung
Der Lieferant muss die Annahme der Bestellung innerhalb eines (1) Werktages nach Erhalt der Bestellung an ARANOW zurücksenden, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein anderer Zeitraum vereinbart. Wenn der Lieferant eine Bestellung innerhalb der genannten Frist nicht schriftlich ablehnt und mit der Bearbeitung beginnt, gilt die Bestellung als unter diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen angenommen.
Artikel 3: Einhaltung von Gesetzen
Der Lieferant muss jederzeit alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Verordnungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie alle Arbeits- und Umweltgesetze einhalten. Die Waren müssen in optimalem und sicherem Zustand geliefert werden, den entsprechenden Anweisungen und Richtlinien für die Verwendung folgen und die erforderlichen Unterlagen gemäß den geltenden Normen, Gesetzen und Vorschriften des Lieferlandes enthalten. Andernfalls behält sich ARANOW das Recht vor, die Waren bei Lieferung abzulehnen.
Artikel 4: Lieferung und Empfangszeit
Zeit ist ein wesentlicher Faktor, und alle genannten Termine sind verbindlich. Wenn der Lieferant Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Lieferfrist oder einer der in diesen Bedingungen festgelegten Verpflichtungen voraussehen kann, muss er ARANOW unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
Artikel 5: Lieferung der Waren
5.1: Lieferbedingungen und -inhalt
Der Lieferant muss die am Lieferort geltenden Zugangs- und Entladebedingungen einhalten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Waren gemäß den Incoterms 2020 DDP (geliefert verzollt) geliefert (d.h. an die von ARANOW angegebene Adresse und frei von allen Kosten), mit beiliegendem Lieferschein, der Bestellnummer, Referenz, Menge und Preis der Waren angibt. Fehlt diese Information, werden für die Rechnungszahlung nur die von ARANOW aufgezeichneten Mengen und Artikel berücksichtigt.
5.2: Verpackung und Transport
Der Lieferant hat die Waren so zu verpacken und zu transportieren, dass Schäden während des Transports vermieden werden und eine effiziente Entladung, Handhabung und Lagerung möglich ist. Alle Waren müssen deutlich als für ARANOW bestimmt gekennzeichnet sein. ARANOW ist nicht verpflichtet, Ansprüche für Verluste oder Schäden an den Waren zu übernehmen, die vom Transporteur und/oder dem Lieferanten verursacht wurden.
5.3: Lieferfristen
Die Liefertermine der Waren am Endziel sind bindend und dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ARANOW geändert werden. Der Lieferant darf keine Teil-, Vor- oder Spätlieferungen vornehmen, es sei denn, ARANOW hat dem schriftlich zugestimmt. Wenn eine Änderung des Lieferdatums akzeptiert wird, wird sie bei der Berechnung des Rechnungsfälligkeitsdatums berücksichtigt. ARANOW behält sich jedoch das Recht vor, jede verspätete Lieferung abzulehnen und auf Kosten und Risiko des Lieferanten zurückzusenden.
5.4: Folgen verspäteter Lieferung
Im Falle einer verspäteten Lieferung kann ARANOW: (I) eine dringende Lieferung auf Kosten des Lieferanten verlangen; (II) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Warenwertes (einschließlich Steuern) pro Woche Verspätung bis zu maximal 5 % anwenden (sofern nicht anders vereinbart); (III) diese Vertragsstrafe mit anderen offenen Zahlungen für Lieferungen des Lieferanten verrechnen, sofern der Lieferant nicht innerhalb von vier (4) Tagen nach Mitteilung durch ARANOW widerspricht; (IV) jede nicht rechtzeitig gelieferte Bestellung ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung kündigen oder stornieren, unbeschadet weiterer Rechte und Rechtsmittel.
5.5: Nachweis des Wareneingangs
Der Wareneingang wird durch die vorbehaltlose Unterzeichnung des Lieferscheins durch ARANOW bestätigt. Der Empfang von Dienstleistungen wird durch die vollständige und endgültige Ausführung der Leistungen ohne Vorbehalte bestätigt. Der Empfang von Ausrüstungen oder Installationen, die Installation, Konfiguration und/oder Inbetriebnahme erfordern, wird durch die vorbehaltlose Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls durch ARANOW bestätigt.
Artikel 6: Preise und Zahlung
6.1: Preis
Alle Preise müssen Festpreise für ordnungsgemäß verpackte und gelieferte Waren und/oder installierte Ausrüstungen sein, einschließlich Konfiguration und Inbetriebnahme, Transport und Entladung am von ARANOW angegebenen Ort, Versicherung, Zollverfahren, Steuern und Abgaben.
6.2: Zahlung
Rechnungen sind für jede Bestellung an die Verwaltungsabteilung von ARANOW zu senden und müssen die Bestellnummer, die Warenmenge sowie das Datum und die Lieferscheinnummer enthalten. Vorbehaltlich der Annahme der Waren durch ARANOW und dem Erhalt einer ordnungsgemäß formatierten Rechnung erfolgt die Zahlung per Überweisung oder auf andere schriftlich mit ARANOW vereinbarte Weise innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist. Erfüllt der Lieferant seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, kann ARANOW Zahlungen aussetzen.
6.3: Eigentum
Das Eigentum an den Waren geht mit der Lieferung auf ARANOW über, außer bei verspätet gelieferten Waren (Artikel 5.3), auch wenn der Preis noch nicht bezahlt ist. Erfolgen Vorauszahlungen für Waren vor der Lieferung, geht das Eigentum mit der Zahlung über.
Artikel 7: Qualität
7.1: Frei von Mängeln und Konformität
Der Lieferant bestätigt, dass die Waren frei von Mängeln sind und den Anforderungen dieses Vertrags entsprechen. Die Prüfung oder Zahlung der Waren durch ARANOW gilt nicht als Annahme oder Entbindung des Lieferanten von Verpflichtungen, Erklärungen oder Garantien aus diesem Vertrag. ARANOW behält sich das Recht vor, die Waren während der Auftragserfüllung in den Räumlichkeiten des Lieferanten zu inspizieren.
7.2: ISO-Zertifizierungen
Wenn der Lieferant über ISO-Zertifizierungen verfügt, muss er ARANOW unverzüglich über änderungen im Zusammenhang mit diesen Zertifizierungen informieren (z. B. Verlängerung, Widerruf usw.).
Artikel 8: Garantie
Die vertraglichen Garantien gelten für 24 Monate ab dem Datum, an dem ARANOW den Erhalt der Waren bestätigt (Artikel 5.5).
8.1: Verantwortlichkeiten des Lieferanten
Der Lieferant garantiert, dass die Waren:
(I) für den vorgesehenen Zweck geeignet, neu, von guter Qualität und frei von Mängeln sind;
(II) den Anforderungen dieses Vertrags entsprechen;
(III) frei von Pfandrechten oder Belastungen sind;
(IV) alle erforderlichen Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen enthalten;
(V) alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen beigefügt sind.
Artikel 9: Haftung
Der Lieferant haftet für alle Schäden, die ARANOW direkt oder indirekt durch Nichterfüllung seiner Verpflichtungen entstehen. Der Lieferant stellt ARANOW von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus solchen Versäumnissen ergeben.
Artikel 10: Kündigung
ARANOW behält sich das Recht vor, diesen Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung im Falle eines Verzugs oder einer Insolvenz des Lieferanten auszusetzen oder zu kündigen.
Artikel 11: Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
Der Lieferant hat alle von ARANOW bereitgestellten Informationen vertraulich zu behandeln und darf diese nicht für andere Zwecke als die Erfüllung dieses Vertrags offenlegen oder verwenden.
Artikel 12: Sonstiges
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem ARANOW registriert ist, und Streitigkeiten sind den zuständigen Gerichten in Barcelona vorzulegen. Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ARANOW keine Verpflichtungen aus diesem Vertrag abtreten oder untervergeben.
Dieses Dokument stellt die offiziellen Einkaufsbedingungen von ARANOW Packaging Machinery, SLU, ARANOW Machinery Group SLU und ARANOW International SA dar. Lieferanten müssen diese Bedingungen prüfen und einhalten, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit ARANOW eingehen.