Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER ARANOW PACKAGING MACHINERY, S.L.U.

Inkrafttretensdatum: 1. Januar 2007

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

 

Im Sinne dieses Dokuments haben die folgenden Begriffe die nachstehend aufgeführte Bedeutung:

· „AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die für alle von Aranow angebotenen Produkte und Dienstleistungen gelten.

· „Produkt“ bezeichnet alle von Aranow angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen, einschließlich Maschinen, Ersatzteile, Verpackungstests oder sonstige.

· „Aranow“ bezeichnet ARANOW PACKAGING MACHINERY, SLU, mit Sitz in der Calle Tramuntana, 30, 08213 Polinyà (Barcelona), und NIF B63294359, sowie ARANOW INTERNATIONAL, SA, mit Sitz c/o Microcity SA, Rue de la Pierre-à-Mazel 39, Schweiz und UID/VAT. CHE-155.420.375  je nachdem, welches Unternehmen das Angebot unterbreitet.

· „Käufer“ bezeichnet ein Unternehmen, das mit Aranow einen Kaufvertrag über eines oder mehrere Produkte abgeschlossen hat.

· „Parteien“ bezeichnet gemeinsam Aranow und den Käufer.

· „Werktage“ bezeichnet alle Kalendertage eines Jahres mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und arbeitsfreien Tagen gemäß dem von Aranow bestätigten Kalender.

· „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die eine Partei direkt oder indirekt vor oder nach einer Angebotsanfrage von der anderen Partei erhalten hat.

· „Angebot“ bezeichnet das von Aranow an den Käufer unterbreitete Angebot in Bezug auf ein Produkt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, kommerzielle, wirtschaftliche und technische Informationen.

· „Verpackungstest“ ist eine Dienstleistung, die Aranow anbietet, um die Fähigkeit einer Maschine zur Verpackung von Produkten zu bewerten.

· „Anzahlung“ bezeichnet sowohl die erste Zahlung, die der Käufer an Aranow leistet, um den Ausführungsprozess eines Angebots zu starten, als auch alle weiteren Anzahlungen, die bis zur Lieferung des Produkts gemäß einem angenommenen Angebot zu leisten sind.

· „Factory Acceptance Test (FAT)“ bezeichnet einen Test, den Aranow am Produkt in seinen eigenen Einrichtungen durchführt, bevor das Produkt das Werk verlässt und an den mit dem Käufer vereinbarten Bestimmungsort geliefert wird. (*)

· „Site Acceptance Test (SAT)“ bezeichnet den Test, den Aranow am Produkt während der Inbetriebnahme an dem Installationsort durchführt, um sicherzustellen, dass es unter realen Bedingungen ordnungsgemäß funktioniert. (*)

(*) FAT und SAT gelten nicht, wenn das Angebot ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Ersatzteilen umfasst. Bei anderen Produkten kommen FAT und SAT nur zur Anwendung, wenn dies mit dem Käufer ausdrücklich vereinbart wurde.

 

2. ZWECK UND ANWENDUNG

 

2.1. Diese AGB enthalten sämtliche Bedingungen, unter denen alle Verkäufe und Käufe von Produkten geregelt werden, die zwischen Aranow und dem Käufer vereinbart wurden. Etwaige abweichende oder widersprüchliche Bedingungen des Käufers oder mündliche bzw. schriftliche Vereinbarungen zu deren Änderung sind nur verbindlich, wenn sie zuvor von Aranow schriftlich akzeptiert wurden.

2.2. Diese AGB gelten für alle angenommenen Angebote und bilden zusammen mit diesen das geltende Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Sie treten mit dem Datum der Angebotsannahme in Kraft. Jede vom Käufer vorgeschlagene Änderung der AGB oder des Angebots muss zuvor schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Aranow ist nicht an Bedingungen gebunden, die vom Käufer auferlegt wurden und nicht zuvor akzeptiert wurden.

2.3. Die Annahme eines Angebots setzt die vorherige Kenntnisnahme sowie die ausdrückliche und vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu diesen AGB voraus, die in vollem Umfang gelten, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. In einem solchen Fall haben die Bestimmungen des Angebots Vorrang.

2.4. Für den Fall, dass diese AGB von denen abweichen, die von einem Verband, einer Konvention oder einer internationalen Organisation genehmigt wurden, gelten diese AGB als besondere Vereinbarung zwischen dem Käufer und Aranow.

2.5. Aranow behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AGB jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren und/oder zu ändern. Nach einer Änderung werden sie dem Käufer zur Verfügung gestellt.

 

3. VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN

 

3.1. Während der Verhandlung eines Kaufvertrags zwischen den Parteien wird Aranow dem Käufer das Angebot sowie die AGB zur Bewertung und Prüfung übermitteln, und zwar nach alleinigem Ermessen, auf Kosten und Risiko des Käufers. Der Käufer ist allein für die Auswahl des Produkts verantwortlich.

3.2. Das Angebot umfasst ausschließlich das Produkt, das Aranow beabsichtigt, an den Käufer zu verkaufen. Falls der Käufer an dem Erwerb eines Produkts interessiert ist, das im ursprünglichen Angebot nicht vorgesehen war, wird Aranow ein neues Angebot oder eine Erweiterung des bestehenden Angebots vorlegen.

3.3. Das Angebot stellt eine Einladung an den Käufer dar, das Produkt zu erwerben, und ist ab dem Zeitpunkt seiner Zustellung an den Käufer bis zum im Angebot angegebenen Ablaufdatum gültig.

3.4. Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass er Aranow vor Abschluss dieser AGB und des Auftrags bestimmte Informationen, Unterlagen und Materialien über sein Unternehmen, seine Tätigkeit, Zertifikate, Genehmigungen und/oder geltende Standards auf Anfrage von Aranow zur Verfügung stellt. Aranow wird das Angebot auf Grundlage dieser Informationen erstellen.

3.5. Unter anderem verpflichtet sich der Käufer, Aranow auf Anfrage jegliche Informationen über seine Bonität und/oder Kreditwürdigkeit vollständig, wahrheitsgemäß, korrekt und aktuell zur Verfügung zu stellen.

3.6. Zu diesem Zweck garantiert der Käufer gegenüber Aranow, dass die vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Materialien vollständig, korrekt, aktuell und wahrheitsgemäß sind. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, Aranow unverzüglich alle Änderungen oder Aktualisierungen mitzuteilen und jede Situation anzuzeigen, die deren Gültigkeit oder Inhalt beeinträchtigen könnte.

 

4. ANGEBOT

 

4.1. Aranow wird dem Käufer ein umfassendes Angebot für die Produkte unterbreiten, an deren Erwerb der Käufer Interesse bekundet hat.

4.2. Das Angebot enthält in jedem Fall die Gültigkeitsdauer des Angebots, den Preis, die Zahlungsbedingungen sowie die Zahlungsweise.

4.3. Die Annahme eines gültigen Angebots durch den Käufer bedeutet die uneingeschränkte Zustimmung zu dessen Inhalt sowie zu diesen AGB.

4.4. Die Herstellung des angebotenen Produkts oder die Durchführung des Verpackungstests, falls zutreffend, ist davon abhängig, dass der Käufer Aranow innerhalb der im Angebot genannten Fristen Folgendes übermittelt und Aranow dies auch erhält:

a) Zahlung des angegebenen Betrags.

b) Vom Käufer gegengezeichnete Produktzeichnungen.

c) Das Produkt und Material, das für die Durchführung des Verpackungstests benötigt wird, falls zutreffend.

All dies gemäß den im Angebot aufgeführten Anweisungen.

4.5. Ausnahmsweise und aufgrund gerechtfertigter Produktions- oder Lieferumstände kann Aranow Änderungen an diesen AGB oder am Angebot vornehmen. Solche Änderungen gelten als vom Käufer akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb von 5 Werktagen nach dem Versand des Änderungsdokuments schriftlich widerspricht.

 

5. ÄNDERUNG EINES AKZEPTIERTEN ANGEBOTS

 

A) Änderung eines Angebots auf Wunsch des Käufers:

5.1. Der Käufer kann jederzeit vor der Anzahlung und vorausgesetzt, dass Aranow noch nicht mit dem Herstellungsprozess begonnen hat, Änderungen an einem bereits angenommenen Angebot beantragen.

5.2. Aranow wird den Käufer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des Änderungsantrags darüber informieren, ob die gewünschten Änderungen akzeptiert werden, und dem Käufer das Angebot mit den neuen geltenden Bedingungen zusenden. Die zuvor für ein Angebot geltenden Bestimmungen finden auch in diesem Fall Anwendung.

Wenn Aranow innerhalb der genannten Frist nicht geantwortet hat, gilt der Änderungsantrag als abgelehnt. In diesem Fall muss der Käufer Aranow innerhalb von 5 Arbeitstagen mitteilen, ob er wünscht, dass das ursprüngliche Angebot weiterhin Bestand hat oder ob er davon zurücktreten möchte. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mitteilung, gilt das ursprüngliche Angebot als vom Käufer zurückgezogen.

5.3. Wenn der Käufer die Änderung des Angebots nach Ablauf der in Klausel 5.1 genannten Frist beantragt, ist Aranow berechtigt, dem Käufer alle bis zum Datum des Änderungsantrags angefallenen Kosten und Ausgaben in Rechnung zu stellen.

 

B) Änderung eines angenommenen Angebots aufgrund von Inaktivität des Käufers:

5.4. Falls der Käufer innerhalb von sechs (6) Monaten nach Annahme des Angebots und/oder nach Leistung der Anzahlung (Downpayment) nicht auf die Aufforderungen von Aranow zur Fortsetzung des Kaufprozesses reagiert, behält sich Aranow das Recht vor, das angenommene Angebot ganz oder teilweise zu ändern, einschließlich, sofern zutreffend, einer Aktualisierung der Preise entsprechend der Erhöhung der Materialkosten. In diesem Fall – unabhängig davon, ob das geänderte Angebot angenommen wird oder nicht – verliert der Käufer alle bis zum Ablauf der genannten sechs Monate geleisteten Anzahlungen an Aranow als Vertragsstrafe. Zusätzlich kann Aranow dem Käufer sämtliche bis zum Ablauf dieser Frist entstandenen Ausgaben und Kosten in Rechnung stellen.

5.5. Gemäß Artikel 1.152 des spanischen Zivilgesetzbuchs wird der im vorherigen Absatz genannte Anzahlungsbetrag als Vertragsstrafe zur Entschädigung für die durch die Nichterfüllung des Käufers verursachten Schäden festgelegt. Folglich verzichten beide Parteien ausdrücklich auf jedes richterliche Mäßigungsrecht, das ihnen aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung zustehen könnte.

 

6. STORNIERUNG ODER AUSSETZUNG EINES ANGENOMMENEN ANGEBOTS

 

6.1. Stornierung eines angenommenen Angebots durch den Käufer – Wenn der Käufer Aranow schriftlich über seine Entscheidung informiert, ein zuvor angenommenes Angebot zu stornieren. In diesem Fall verliert der Käufer alle bis zum Datum der Stornierung an Aranow geleisteten Anzahlungen als Vertragsstrafe. Darüber hinaus kann Aranow dem Käufer alle bis zum Stornierungsdatum angefallenen Kosten und Ausgaben in Rechnung stellen.

Gemäß den Bestimmungen des Artikels 1.152 des spanischen Zivilgesetzbuches wird der im vorhergehenden Absatz genannte Anzahlungsbetrag als Vertragsstrafe festgelegt, um den durch die Nichterfüllung des Käufers verursachten Schaden auszugleichen. Folglich verzichten beide Parteien ausdrücklich auf jedes Mäßigungsrecht, das der Justizbehörde aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung zustehen könnte.

Ungeachtet des Vorstehenden bleibt der Käufer verpflichtet, die Produkte, die Gegenstand des stornierten Angebots sind und spezifische, ausdrücklich angeforderte und ausschließlich für den Käufer bereitgestellte Eigenschaften aufweisen, zu erwerben und Aranow den vollen Preis gemäß dem angenommenen Angebot zu zahlen.

6.2. Aussetzung eines angenommenen Angebots durch Aranow – Aranow ist berechtigt, die Lieferung von Produkten, die Gegenstand angenommener Angebote sind, in folgenden Fällen auszusetzen oder zu stornieren:

  • Allgemeiner Verzug bei der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers oder Vorliegen von Pfändungen im Rahmen schwebender Vollstreckungsverfahren, die das Vermögen des Käufers insgesamt betreffen, oder Beschlagnahme bzw. Liquidation seines Vermögens.
  • Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts oder Vermögens des Käufers auf einen Dritten, der zahlungsunfähig ist oder sich in einem Insolvenzverfahren befindet und/oder auf einen direkten Wettbewerber von Aranow.

 

7. FAT (WERKSABNAHMEPRÜFUNG)

 

7.1. Nach Abschluss des Herstellungsprozesses des Produkts und sofern vereinbart, wird der FAT (Factory Acceptance Test) stets in den Einrichtungen von Aranow durchgeführt. Der FAT kann nach Wahl von Aranow auf drei Arten durchgeführt werden:

1) mit physischer Anwesenheit einer vom Käufer benannten Person;

2) mit Unterstützung einer vom Käufer benannten Person mittels Fernkommunikation;

3) ausschließlich durch Aranow-Personal, ohne Anwesenheit eines Vertreters des Käufers.

7.2. Das genaue Datum des FAT wird von beiden Parteien einvernehmlich festgelegt. Können sich die Parteien nicht auf ein Datum einigen, wird Aranow den Käufer zu einem bestimmten Tag und Zeitpunkt zur Durchführung des FAT einladen. Sollte der FAT nach zwei (2) Terminvorschlägen aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden können, gilt der FAT als vom Käufer abgelehnt, und Aranow wird mit der Lieferung des Produkts fortfahren.

7.3. Der FAT wird versuchen, die für die vorgesehene Produktion des Produkts relevantesten Bedingungen nachzustellen.

7.4. Nach Durchführung des FAT unterzeichnet der Käufer das FAT-Dokument als Bestätigung. Er kann, sofern gewünscht, zusätzliche Anforderungen zur Erweiterung der Funktionalitäten des Produkts oder zusätzliche Dienstleistungen (z. B. einen Verpackungstest) anfordern, wie in Abschnitt B) „Zusätzliche Anforderungen des Käufers“ vorgesehen.

Wenn der Käufer keine zusätzlichen Anforderungen stellt, erfolgt die Lieferung.

 

8. LIEFERUNG

 

8.1. Incoterm – Die Lieferung der Produkte erfolgt gemäß dem Incoterm ExWorks (EXW) der Internationalen Handelskammer. Jeder andere Incoterm muss von Aranow akzeptiert werden, und die dadurch entstehenden Mehrkosten werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.2. Vertragsstrafe bei verspäteter Abholung – Wenn das Produkt zur Lieferung bereit ist, informiert Aranow den Käufer, dass das Produkt innerhalb EINEN (1) Kalendermonats ab dieser Mitteilung an seinem Standort zur Abholung bereitsteht. Holt der Käufer das Produkt innerhalb dieser Frist nicht ab, hat er Aranow eine Entschädigung in Höhe von 1 % des Produktpreises für jede Woche der Verzögerung zu zahlen, maximal jedoch für zehn (10) Wochen. Nach Ablauf dieser Frist ist Aranow berechtigt, den Verkauf wegen Nichterfüllung durch den Käufer einseitig zu kündigen.

8.3. Aranow stellt dem Käufer die Produkte zusammen mit der gesamten zum Produkt gehörenden Dokumentation zur Verfügung.

8.4. Aranow verwendet andere Verpackungsmaterialien als in der Angebotsunterlage angegeben nur dann, wenn diese zuvor schriftlich von Aranow akzeptiert wurden.

8.5. Der Käufer ist allein verantwortlich für den Gebrauch, die Funktion oder den Zweck, dem das gelieferte Produkt nach Erhalt dienen soll.

 

9. SAT

 

9.1. Sobald das Produkt geliefert und am Standort des Käufers installiert ist, informiert der Käufer Aranow, um den SAT durchzuführen, sofern dies im Angebot vereinbart wurde, und in Anwesenheit der vom Käufer zu diesem Zweck benannten Person.

9.2. Das genaue Datum für die Durchführung des SAT wird von beiden Parteien innerhalb des oben genannten Zeitraums vereinbart. Können sich die Parteien nicht auf ein Datum für den SAT einigen, schlägt Aranow dem Käufer ein konkretes Datum und eine Uhrzeit vor. Wenn der SAT nach zwei (2) Vorschlägen aus Gründen, die dem Käufer zuzuschreiben sind, nicht durchgeführt werden kann, gilt das Produkt als ordnungsgemäß geliefert und funktionsfähig, und Aranow hat seine Lieferverpflichtung erfüllt.

9.3. Wenn der SAT durchgeführt werden muss, entsendet Aranow einen seiner Techniker an den Standort des Produkts. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, trägt der Käufer die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung des Technikers und zahlt diese, sobald Aranow die entsprechende Rechnung stellt.

9.4. Während der gesamten Dauer des SAT stellt der Käufer dem Techniker von Aranow die notwendigen materiellen Mittel sowie das erforderliche Personal (Techniker und Linienbediener) zur Verfügung, um die Tests durchzuführen. Wartezeiten (Stunden und/oder Tage) werden separat gemäß der zum Zeitpunkt des SAT gültigen Servicetarife von Aranow berechnet.

9.5. Nach Durchführung des SAT unterzeichnet der Käufer das SAT-Dokument als Bestätigung. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Garantie zu laufen.

 

10. HÖHERE GEWALT UND UNVORHERSEHBARE EREIGNISSE

 

10.1. Es gilt nicht als Vertragsverletzung durch Aranow, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt unmöglich oder äußerst erschwert ist.

10.2. Als unvorhersehbares Ereignis gilt – rein beispielhaft und nicht abschließend – ein Ereignis, das nicht vorhersehbar ist oder das, obwohl vorhersehbar, unvermeidbar ist und außerhalb der Kontrolle von Aranow liegt. Hierzu zählen unter anderem: Diebstahl, Unfall, Krieg oder zivile Unruhen, Zerstörung von Produktionsanlagen oder Materialien durch Brand, Diebstahl, Raub oder Vandalismus, Epidemien, Ausfall öffentlicher Dienstleistungen, Streiks bei Zulieferern von Aranow, deren Material zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist, allgemeiner oder teilweiser Mangel an Rohstoffen oder anderen Gütern, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, unvorhergesehene Verzögerungen bei Lieferungen durch Lieferanten oder Dritte, auf die Aranow angewiesen ist, sowie allgemeine Transportprobleme. Als höhere Gewalt gelten auch Naturereignisse wie Erdbeben, Tornados, Wetterumschwünge, extreme Witterungsverhältnisse, Naturkatastrophen usw.

10.3. Aranow wird den Käufer so bald wie möglich informieren, wenn ein Fall höherer Gewalt oder ein unvorhersehbares Ereignis die Lieferung des Produkts verhindert oder verzögert. Im Falle solcher Ereignisse, die die Herstellung oder Lieferung der Produkte unmöglich machen oder behindern, ist Aranow berechtigt, die Lieferung zu verschieben. Sollten die Ursachen länger als zwei (2) aufeinanderfolgende Monate andauern, kann jede Partei die vertragliche Beziehung kündigen, ohne dass eine Entschädigung geschuldet wird.

10.4. Soweit Aranow zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt oder eines unvorhersehbaren Ereignisses seine Verpflichtungen ganz oder teilweise erfüllt hat oder kurz davor steht, und dieser Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Aranow berechtigt, diesen Teil separat in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diesen gemäß den vorliegenden GCS zu bezahlen.

 

11. EIGENTUMSVORBEHALT

 

11.1. Aranow behält sich das Eigentum an den vom Käufer bestellten Produkten vor, bis alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig erfüllt sind. Solange die Produkte dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, verwahrt der Käufer die Produkte als Verwahrer von Aranow und ist für deren einwandfreien Zustand verantwortlich.

11.2. Bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte darf der Käufer diese weder belasten, verpfänden noch als Sicherheit für irgendwelche Verpflichtungen anbieten.

11.3. Etwaige vom Käufer geleistete Teilzahlungen für Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, stehen einer eventuellen Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch Aranow nicht entgegen.

11.4. Der Käufer haftet für sämtliche Schäden, Beeinträchtigungen, Brüche oder Funktionsstörungen des Produkts während des Eigentumsvorbehalts – unabhängig von der Ursache, einschließlich normaler und gewöhnlicher Nutzung. Ebenso haftet der Käufer während dieses Zeitraums für Schäden, Verluste und Unfälle jeglicher Art, die das Produkt erleidet oder die durch den Gebrauch des Produkts durch sein Personal oder seine Maschinen Dritten oder deren Eigentum zugefügt werden. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Käufer, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, um Schäden an den Produkten sowie die genannten Haftungsrisiken abzudecken.

11.5. Im Falle eines Schadens am Produkt während des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer Aranow unverzüglich zu informieren und alle erforderlichen Maßnahmen zur Problemlösung und zur Befriedigung etwaiger Ansprüche zu ergreifen.

11.6. Die Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, sind so zu lagern, zu sichern und zu verwenden, dass ihre Qualität und ihre Identifikation als Eigentum von Aranow gewährleistet sind. Sollte ein Dritter – sei es eine natürliche oder juristische Person oder eine öffentliche Behörde – während des Eigentumsvorbehalts versuchen, das Produkt zu pfänden oder zurückzuhalten, hat der Käufer Aranow umgehend zu informieren und zugleich den betreffenden Dritten darüber zu informieren, dass das Produkt nicht pfändbar oder zurückhaltbar ist, da es Eigentum von Aranow ist. Zu diesem Zweck ist der Käufer berechtigt, die Auftragsbestätigung und diese GCS vorzulegen, um diesen Umstand nachzuweisen.

11.7. Sollte das Recht im Land des Käufers oder im Bestimmungsland oder dem Ort, an dem sich das gelieferte Produkt befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zulassen, kann Aranow vom Käufer gleichwertige Sicherheiten verlangen.

 

12. EXPORTKONTROLLE

 

12.1. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass die von Aranow gelieferten Produkte Handels-, Umwelt- sowie Export- und Importgesetzen, -vorschriften, -normen und -lizenzen unterliegen können, wie sie beispielsweise von den Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlassen wurden. Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Vorschriften und erkennt an, dass er allein dafür verantwortlich ist, deren Einhaltung sicherzustellen. Insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – verpflichtet sich der Käufer, die Produkte weder direkt noch indirekt zu verwenden, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu exportieren, wiederauszuführen, zu veräußern oder auf andere Weise offenzulegen oder zu handeln, noch dies durch verbundene Unternehmen zuzulassen, ohne zuvor alle erforderlichen Exportlizenzen oder behördlichen Genehmigungen einzuholen und die gemäß den geltenden Vorschriften erforderlichen Formalitäten zu erfüllen. Der Käufer wird nichts unternehmen, was dazu führen könnte, dass Aranow gegen diese Vorschriften verstößt, und stellt Aranow von allen Bußgeldern, Verlusten und/oder Haftungen frei, die Aranow infolge eines Verstoßes des Käufers gegen diese Vorschriften entstehen.

12.2. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften durch den Käufer stellt eine Verletzung der vertraglichen Beziehung dar. Aranow behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Annahme oder Ausführung eines Auftrags abzulehnen oder einen bestehenden Auftrag zu stornieren, wenn Aranow der Ansicht ist, dass der Käufer gegen einen Aspekt dieser Vorschriften verstoßen hat.

 

13. PREISE

 

13.1. Die in der Angebotsunterlage angegebenen Preise für die Produkte gelten für den im Angebot angegebenen Gültigkeitszeitraum.

13.2. Die vom Käufer als Anzahlung geleisteten Beträge gelten stets als Teilzahlung auf den Gesamtpreis des Produkts und bestätigen somit die vertragliche Beziehung; sie sind in keinem Fall als Rücktrittszahlung zu verstehen. Daher hat der Käufer im Falle eines einseitigen Rücktritts von einem angenommenen Angebot – zu jedem Zeitpunkt während des Kaufprozesses – keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen. Da Aranow erhebliche technische, wirtschaftliche und materielle Ressourcen für die Entwicklung und Herstellung der Produkte sowie die Ausführung des Angebots aufwenden muss, behält Aranow sämtliche bis zum Rücktrittszeitpunkt erhaltenen Anzahlungen als Entschädigung ein. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Aranow, vom Käufer alle bis zum Rücktritt angefallenen Kosten und Ausgaben sowie gegebenenfalls weitere Schadensersatzforderungen gemäß diesen AGB geltend zu machen.

13.3. Die im Angebot angegebenen Preise basieren auf dem in diesen AGB festgelegten Incoterm. Sollten die Parteien zu einem späteren Zeitpunkt abweichende Bedingungen vereinbaren, können die Preise entsprechend angepasst werden.

13.4. Ausnahmsweise und sofern sich die Kosten für Materialien, Energie und/oder Arbeitskräfte, die Aranow zur Herstellung der Produkte verwendet, einzeln oder insgesamt um mehr als 4 % gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erhöhen und dies über einen Zeitraum von mehr als drei (3) aufeinanderfolgenden Monaten anhält, wird Aranow den Käufer hierüber informieren (unter Beifügung einer ordnungsgemäßen Begründung für die behaupteten Kostenerhöhungen), sobald die drei Monate verstrichen sind. Der neue Preis gilt ab dem Monat nach der entsprechenden Mitteilung.

13.5. Preisnachlässe auf die von Aranow angebotenen Preise gelten nur, wenn sie im Angebot schriftlich vermerkt sind.

13.6. Haben die Parteien einen bestimmten Mengenrabatt auf Basis eines vereinbarten Auftragsvolumens festgelegt, und erfüllt der Käufer diese Aufträge nicht innerhalb der vereinbarten Fristen und/oder nimmt die verbindlich bestellten Mengen nicht ab bzw. bezahlt diese nicht, ist Aranow berechtigt, dem Käufer neben dem Preis für die gelieferten Produkte auch den Betrag des gewährten Mengenrabatts in Rechnung zu stellen.

 

14. ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN

 

14.1. Die Zahlung der ausgestellten Rechnungen erfolgt durch den Käufer an Aranow in Euro, gemäß den im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen.

14.2. Falls der Käufer eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist Aranow berechtigt:

(i) vom Käufer die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen sowie alle dadurch entstehenden Kosten zu verlangen, und (ii) die Lieferung jeglicher anderer Produkte aus einem angenommenen Angebot auszusetzen, bis sämtliche offenen Zahlungen beglichen sind.

14.3. Aranow akzeptiert keine Zahlungsaufschübe aufgrund von Ferienzeiten. Darüber hinaus wird Aranow unter keinen Umständen akzeptieren, dass der Käufer einen bestimmten Prozentsatz des Preises einbehält, um sich von der ordnungsgemäßen Funktion oder der Einhaltung der vereinbarten Anforderungen des Produkts zu überzeugen.

14.4. Der Käufer stimmt der Zustellung der Rechnungen auf elektronischem Weg ausdrücklich zu.

 

15. GARANTIE

 

15.1. Das Produkt wird ausschließlich gemäß bestimmten technischen Merkmalen angeboten. Aranow übernimmt keine Gewähr für die Handelsüblichkeit, zufriedenstellende Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Tauglichkeit für die vom Käufer beabsichtigten technischen Anwendungen oder dafür, dass die vom Käufer beim Kauf angestrebten Ziele ganz oder teilweise erreicht werden. Dementsprechend haftet Aranow ausschließlich für die Einhaltung der technischen Spezifikationen des gelieferten Produkts, und der Käufer trägt die volle Verantwortung dafür, dass das ausgewählte Produkt für seine beabsichtigten technischen Anwendungen geeignet ist.

 

15.2. Aranow garantiert die Konformität der Produkte gemäß den technischen Bedingungen des Angebots in Bezug auf etwaige Materialfehler und/oder deren Verarbeitung.

 

15.3. Aranow bietet eine kommerzielle Garantie in Bezug auf die Produkte (die „Garantie“), deren aktuelle Merkmale, Abdeckungen, Verfahren zur Geltendmachung sowie Laufzeit im Folgenden aufgeführt sind.

Aranow ist jedoch nicht verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf das betreffende Produkt im Rückstand ist.

 

15.4. Laufzeit, Umfang, Ausschlüsse und Erlöschen der Garantie

a) Garantiezeitraum – Die Garantie gilt für die in Abschnitt b) genannten Fälle über einen Zeitraum von maximal zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten oder zweitausend (2.000) Betriebsstunden des Produkts, je nachdem, was zuerst eintritt.

Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Lieferdatum des Produkts gemäß diesen AGB.

b) Garantiedeckung – Die Garantie deckt Fertigungsfehler ab, die den Betrieb des Produkts oder eines seiner Teile oder Komponenten („Fehler“) beeinträchtigen, sofern (i) der Käufer Aranow den Fehler gemäß dem in Abschnitt 15.6 beschriebenen Verfahren meldet und (ii) der Fehler nicht unter die in Absatz c) genannten Ausschlüsse fällt und kein Fall von Erlöschen gemäß Absatz d) vorliegt.

c) Garantieausschlüsse – Folgende Fälle sind von der Garantie ausgeschlossen und gehen zu Lasten des Käufers:

  • Verbrauchs- oder verderbliche Teile.
  • Verschleiß oder Abnutzung durch Gebrauch.
  • Fehlfunktionen aufgrund unsachgemäßer Nutzung oder Fahrlässigkeit.
  • Fehlfunktionen aufgrund von Transportschäden zwischen Aranows Werk und dem Bestimmungsort.
  • Fehlfunktionen durch Änderungen der Eigenschaften des zu verpackenden Materials oder durch Verwendung von Verpackungsmaterialien, die sich in Art oder Eigenschaften (z. B. Schichtzahl, Dicke, Steifigkeit, Reibungskoeffizient) von denen unterscheiden, die zuvor beim FAT getestet wurden, sofern nicht vorher schriftlich von Aranow genehmigt.
  • Schäden durch höhere Gewalt, Naturereignisse oder Unfälle (z. B. Diebstahl, Feuer, Überschwemmung, Vandalismus usw.).
  • Eingriffe aufgrund fehlender Wartung, ungeeigneter Reinigungsmittel oder Rückstände (z. B. Fett, Kalk) durch mangelnde Reinigung.
  • Versandkosten für Rücksendung von Teilen sowie Versandkosten für Ersatzteile oder reparierte/ersetzte Komponenten.
  • Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten des Aranow-Personals für Inspektion, Reparatur, Ausbau, Einbau oder Wiedereinbau des defekten Produkts, Teils oder Elements.

d) Erlöschen der Garantie – Die Garantie erlischt automatisch, und Aranow ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, selbst wenn der Garantiezeitraum noch nicht abgelaufen ist:

  • Wenn das Produkt ohne Beteiligung von Aranow an einen anderen Ort als den ursprünglichen Installationsort gebracht wird.
  • Wenn der Käufer ein Produkt verpackt, das beim FAT nicht zuvor getestet wurde.
  • Wenn der Käufer ein anderes Produkt verpackt oder eine Folie verwendet, für die das Produkt nicht eingestellt wurde.

 

15.5. Garantie für Reparaturen – Aranow garantiert die ordnungsgemäße Funktion der spezifisch reparierten oder ersetzten Teile sowie der durchgeführten Reparaturen für einen Zeitraum von DREI MONATEN ab dem Reparaturdatum.

Die Reparaturgarantie gilt ausschließlich für die reparierten oder ersetzten Teile oder Komponenten.

 

15.6. Verfahren zur Geltendmachung der Garantie – Der Käufer muss Aranow oder dem autorisierten Vertreter in seiner Region jeden festgestellten Mangel am Produkt melden und so genaue und vollständige Informationen und Unterlagen wie möglich bereitstellen, um Aranow eine umfassende Analyse des gemeldeten Fehlers zu ermöglichen.

Sobald Aranow über den Fehler informiert wurde, prüft es, ob die Garantie noch gilt und ob der gemeldete Fehler unter die Garantiedeckung fällt.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird Aranow Kontakt mit dem Käufer aufnehmen, um eine Fernreparatur zu versuchen. Ist dies nicht möglich oder nicht erfolgreich, wird ein autorisierter Aranow-Vertreter zum Standort des Produkts reisen, um die Reparatur durchzuführen. Ist dies ebenfalls nicht möglich, wird Aranow eigenes Personal entsenden, um die Reparatur vor Ort vorzunehmen.

 

16. HAFTUNG

 

16.1. Aranow haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Produkte entstehen, unabhängig davon, ob diese direkt durch Dritte oder durch den Käufer selbst oder dessen Mitwirkung verursacht wurden. Als Beispiel, jedoch nicht abschließend, haftet Aranow nicht für jegliche Verarbeitung, Kombination, Umwandlung oder sonstige Manipulation eines Produkts, die durch den Käufer oder durch Dritte vorgenommen wird.

 

17. RECHTE DES GEISTIGEN UND GEWERBLICHEN EIGENTUMS

 

17.1. Alle Informationen, Daten und Unterlagen, die Aranow dem Käufer im Rahmen eines Angebots, einer Bestellung oder dieser AGB zur Verfügung stellt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kataloge, Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, technische Merkmale, Protokolle usw.), vor oder nach der Auftragserteilung, stellen geistiges oder gewerbliches Eigentum und Know-how dar, das Aranow oder den Unternehmen seiner Gruppe gehört.

17.2. Keine der Parteien ist berechtigt, Marken, Logos, Handelsnamen, Domainnamen, Entwürfe, Zeichnungen, Patente, Fotografien oder andere unterscheidungskräftige Zeichen oder gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte der anderen Partei (nachstehend die „Materialien„) oder eines ihrer Konzernunternehmen ohne vorherige schriftliche Genehmigung zu verwenden oder sich diese zunutze zu machen (weder für sich selbst noch zugunsten Dritter). Der bloße Zugang zu diesen Zeichen oder Rechten bedeutet nicht die Gewährung eines Rechts, einer Lizenz, eines Titels oder eines Vorteils. Die autorisierte Nutzung der Aranow-Materialien durch den Käufer muss schriftlich erfolgen. Jegliche Nutzung durch Dritte bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

17.3. Alle Produkte enthalten ein Logo und/oder ein Typenschild, das ausschließliches Eigentum von Aranow ist. Der Käufer ist unter keinen Umständen berechtigt, dieses Logo zu entfernen, zu verändern oder in irgendeiner Weise zu manipulieren, noch darf er Dritten hierzu eine Genehmigung erteilen. Wird festgestellt, dass das Logo manipuliert wurde, verliert der Käufer das in diesen AGB genannte Recht auf Gewährleistung und haftet entsprechend.

17.4. Der Käufer verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die wissentlich die Eigentumsrechte an den Aranow-Materialien gefährden könnten, und wird keine Marke, keinen Handelsnamen, kein Urheberrecht, keinen Firmennamen, keine Zeichnung, kein Design, kein Patent oder sonstiges Zeichen oder Recht des geistigen oder gewerblichen Eigentums in irgendeiner Sprache verwenden oder registrieren, das identisch oder verwirrend ähnlich mit den Materialien oder einem Teil davon ist.

17.5. Der Käufer darf die Aranow-Materialien nur im Umfang verwenden oder präsentieren, der ihm von Aranow schriftlich in einem gesonderten Dokument genehmigt wurde. Sämtliche Werbung und Werbematerialien, die sich auf die Materialien und/oder Produkte beziehen, müssen: (i) den geltenden Vorschriften und Richtlinien von Aranow über die Darstellung der Materialien entsprechen; (ii) nicht irreführend für die Öffentlichkeit sein oder dem Ansehen von Aranow, den Materialien oder Produkten schaden; und (iii) allen gesetzlichen Anforderungen des Landes entsprechen, in dem sich der Käufer befindet.

17.6. Der Käufer verpflichtet sich, Aranow unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er Kenntnis davon erhält, (i) dass ein Dritter die Materialien tatsächlich oder potenziell unrechtmäßig nutzt oder verletzt, oder (ii) dass die Nutzung der Materialien im Gebiet des Käufers möglicherweise die Rechte Dritter verletzt. In einem solchen Fall wird der Käufer Aranow die angemessene Unterstützung gewähren, die erforderlich sein kann, auf eigene Kosten, jedoch ohne eigenständige Maßnahmen ohne vorherige Genehmigung von Aranow zu ergreifen.

 

18. VERTRAULICHKEIT

 

Der Käufer verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen von Aranow – unabhängig vom Medium, auf dem sie übermittelt wurden – geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kauf des Produkts zu verwenden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken oder eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Käufer hat angemessene technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Verlust, Diebstahl, Veränderung, ungewollte Offenlegung oder unbefugten Zugriff auf die vertraulichen Informationen zu verhindern. Der Zugriff auf vertrauliche Informationen verleiht dem Käufer keinerlei Rechte, Garantien, Titel oder Vorteile in Bezug auf diese Informationen.

Die Bestimmungen dieser AGB sowie alle zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen gelten als vertrauliche Informationen, ebenso wie alle Dokumente oder Materialien, die Informationen oder Daten von Aranow enthalten. Diese Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten gelten ab dem Zeitpunkt des Erhalts der vertraulichen Informationen (gegebenenfalls auch rückwirkend) und bleiben auch nach Beendigung der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien in vollem Umfang in Kraft.

Die Parteien erkennen an, dass eine unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen irreparablen Schaden und erhebliche Nachteile verursachen kann, deren Umfang möglicherweise schwer feststellbar ist. Dementsprechend vereinbaren die Parteien, dass Aranow berechtigt ist, unverzüglich einstweilige oder sonstige geeignete Maßnahmen zur Unterlassung eines Verstoßes gegen die AGB zu beantragen, zusätzlich zu allen anderen rechtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatz.

 

19. PERSONENBEZOGENE DATEN

 

In Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr werden die zwischen den Parteien ausgetauschten beruflichen Kontaktdaten (z. B. Name, E-Mail, Telefonnummer usw.) zum Zwecke der Ermöglichung des Abschlusses, der Durchführung und der Kontrolle der vertraglichen Beziehung von der jeweils anderen Partei verarbeitet. Die Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Erfüllung der vertraglichen Beziehung, und die Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung und darüber hinaus gespeichert, bis eventuelle daraus resultierende Verpflichtungen verjährt sind.

Die Parteien verpflichten sich, die betroffenen Personen über diese Informationen zu informieren sowie ihnen mitzuteilen, dass sie sich schriftlich an die jeweiligen eingetragenen Firmensitze der Parteien wenden können, um ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit auszuüben.

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Verarbeitung personenbezogener Daten kann eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) eingereicht werden, die als Aufsichtsbehörde zuständig ist. Diese befindet sich in der Straße Jorge Juan, 6 (28001) Madrid (www.aepd.es).

 

20. LAUFZEIT UND BEENDIGUNGSGRÜNDE

 

20.1. Diese AGB bleiben in vollem Umfang in Kraft, solange sie nicht von Aranow geändert werden.

20.2. Das Vertragsverhältnis kann wie folgt beendet werden:

a) Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien, wobei in diesem Fall keine der Parteien von der anderen eine Zahlung jeglicher Art verlangen kann.

b) Aufgrund der Nichterfüllung einer der von der anderen Partei übernommenen Verpflichtungen. Die kündigende Partei muss der anderen Partei schriftlich mitteilen, welchen Vertragsbruch sie geltend macht, und diese zur Behebung innerhalb von 120 Arbeitstagen ab Erhalt der Mitteilung auffordern. Wenn der Mangel nicht innerhalb dieser Frist zufriedenstellend behoben wird, gilt das Vertragsverhältnis automatisch als beendet. Ungeachtet dessen kann die geschädigte Partei weiterhin auf vollständiger Vertragserfüllung bestehen.

20.3. Folgen der Vertragsbeendigung aufgrund von Vertragsbruch

a) Allgemeine Folgen. Im Falle einer Beendigung wegen Vertragsverletzung – unabhängig davon, ob die geschädigte Partei die Beendigung oder die Vertragserfüllung wählt – kann sie von der anderen Partei Schadenersatz verlangen.

b) Besonderheiten bei Vertragsbeendigung aus Gründen, die dem Käufer zuzuschreiben sind. In diesem Fall treten folgende Konsequenzen ein:

(i) Aranow wird keine der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erhaltenen Anzahlungen zurückerstatten und behält diese als Entschädigung für die Nichterfüllung, da Aranow erhebliche Ressourcen in die Entwicklung und Herstellung des Produkts investiert hat;

(ii) Darüber hinaus kann Aranow vom Käufer Schadenersatz für durch den Vertragsbruch verursachte Schäden fordern;

(iii) Alle Rechte des Käufers an Produkten, die nicht vollständig bezahlt wurden, erlöschen automatisch, und Aranow ist berechtigt, diese umgehend zurückzufordern; und

(iv) Aranow ist berechtigt, jede noch ausstehende Lieferung an den Käufer einzustellen, es sei denn, das Produkt wurde vor der Lieferung vollständig bezahlt.

20.4. Im Falle der Beendigung dieser AGB – aus welchem Grund auch immer – verpflichtet sich der Käufer:

  • Alle vertraulichen Informationen ordnungsgemäß zu vernichten und innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der AGB eine entsprechende Bescheinigung darüber vorzulegen.
  • Die Nutzung der Aranow-Materialien unverzüglich einzustellen, es sei denn, Aranow hat ausdrücklich eine vorübergehende weitere Nutzung genehmigt.

 

21. MITTEILUNGEN

 

Sofern für bestimmte Angelegenheiten in diesen AGB keine besondere Form der Kommunikation vorgesehen ist, haben alle sonstigen Mitteilungen, Anfragen oder Mitteilungen zwischen den Parteien über die jeweils hierfür benannten E-Mail-Adressen zu erfolgen, vorausgesetzt, der Erhalt wird bestätigt. Andernfalls sind sie per Burofax oder per Einschreiben mit Rückschein an die jeweils angegebene Adresse oder, falls keine solche angegeben ist, an die jeweilige Geschäftsanschrift zu senden.

 

22. SONSTIGES

 

22.1. Der Käufer sichert Aranow zu, dass die von ihm benannten Mitarbeiter, die als Ansprechpartner für die Verwaltung der zwischen den Parteien geschlossenen vertraglichen Beziehung fungieren, hierzu ordnungsgemäß vom Käufer bevollmächtigt sind. Der Käufer sichert Aranow ebenfalls zu, dass die Person, die die Annahme dieser AGB und der entsprechenden Angebote durch den Käufer bestätigt, hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt ist und über ausreichende und gültige Vollmachten verfügt, um den Käufer in diesem Zusammenhang zu verpflichten. Der Käufer verpflichtet sich, Aranow auf erstes Anfordern alle diesbezüglich erforderlichen Nachweise vorzulegen.

22.2. Die Angebote und diese AGB stellen die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Kauf des Produkts dar und ersetzen alle sonstigen zwischen den Parteien getroffenen Bedingungen oder Verträge im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser AGB. Jedes zum Zeitpunkt der Annahme dieser AGB laufende Angebot unterliegt diesen AGB.

22.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung gilt als nicht vorhanden.

22.4. Der Verzicht auf die Ausübung eines Rechts, das Unterlassen der Durchsetzung einer Verpflichtung oder die Heilung eines Verstoßes gegen diese AGB stellt keinen Verzicht auf deren spätere Ausübung, Durchsetzung oder Heilung eines späteren Verstoßes dar.

22.5. Die sich aus diesen AGB und den Angeboten ergebenden Rechte und Pflichten des Käufers dürfen ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Aranow nicht an Dritte abgetreten werden.

 

23. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND. SPRACHE

 

23.1. Die Bestimmungen dieser AGB sowie alle daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen den hierin enthaltenen Regelungen und – soweit hierin nicht geregelt – dem anwendbaren Recht am Sitz von Aranow Packaging Machinery, SLU oder Aranow International, SA (je nachdem, welches Unternehmen das streitgegenständliche Angebot ausgestellt hat).

Die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

23.2. Für die Beilegung jeglicher Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem Aranow Packaging Machinery, SLU oder Aranow International, SA seinen Sitz hat (je nachdem, welches Unternehmen das streitgegenständliche Angebot ausgestellt hat).

23.3. Diese AGB wurden in mehreren Sprachen verfasst. Im Falle von Abweichungen zwischen den Versionen gilt die englische Fassung als maßgeblich.

Dieses Dokument stellt die offiziellen Verkaufsbedingungen für ARANOW Packaging Machinery, SLU, ARANOW Machinery Group SLU und ARANOW International SA dar. Kunden müssen diese Bedingungen prüfen und einhalten, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit ARANOW eingehen.