Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER ARANOW PACKAGING MACHINERY, S.L.U.

Inkrafttretensdatum: 1. Juli 2026

1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Für die Zwecke dieser Bedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend festgelegte Bedeutung:

· „AVB“ bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die für alle von Aranow angebotenen Produkte und Dienstleistungen gelten.

· „Produkt“ bezeichnet alle von Aranow angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen, seien es Maschinen, Ersatzteile, Packaging Tests oder Sonstiges.

· „Autorisierter Vertreter“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die von Aranow ermächtigt ist, in einem bestimmten Gebiet tätig zu werden, und die Anfragen an Aranow weiterleiten und den Verkauf ihrer Produkte fördern darf, jedoch ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Aranow nicht befugt ist, Angebote anzunehmen, deren Bedingungen zu ändern oder Verpflichtungen im Namen von Aranow einzugehen. Der Autorisierte Vertreter verfügt über keine allgemeine Vertretungsmacht für Aranow und ist nicht berechtigt, Aranow gegenüber dem Käufer oder Dritten zu verpflichten.

· „Aranow“ bezeichnet ARANOW PACKAGING MACHINERY, SLU, mit Sitz in calle Tramuntana, 30, 08213 Polinyà (Barcelona), und NIF B63294359, oder ARANOW INTERNATIONAL, SA (UID/VAT CHE-155.420.375), mit Sitz c/o Microcity SA, Rue de la Pierre-à-Mazel, 39, Schweiz, je nachdem, welches Unternehmen das Angebot abgibt.

· „Käufer“ bezeichnet ein Unternehmen, das mit Aranow einen Kaufvertrag über ein oder mehrere Produkte geschlossen hat.

· „Parteien“ bezeichnet Aranow und den Käufer gemeinsam.

· „Arbeitstage“ bezeichnet alle Tage eines Kalenderjahres mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und arbeitsfreien Tagen gemäß dem von Aranow bestätigten Kalender.

· „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die eine Partei vor oder nach der Anfrage einer Bestellung direkt oder indirekt von der anderen Partei erhalten hat.

· „Angebot“ bezeichnet das Angebot von Aranow an den Käufer in Bezug auf ein Produkt, einschließlich, ohne Einschränkung, der darauf bezogenen kaufmännischen, wirtschaftlichen und technischen Informationen.

· „Packaging Test“ ist eine von Aranow angebotene Dienstleistung zur Bewertung der Fähigkeit einer Maschine, die Produkte zu verpacken.

· „Anzahlung“ (Downpayment) bezeichnet sowohl die erste Zahlung, die der Käufer an Aranow zu leisten hat, damit Aranow mit der Ausführung eines Angebots beginnt, als auch alle weiteren Anzahlungen, die der Käufer bis zur Lieferung des Produkts gemäß einem angenommenen Angebot zu leisten hat.

· „Factory Acceptance Test (FAT)“ bezeichnet eine Prüfung, die Aranow in ihren Räumlichkeiten am Produkt durchführt, bevor das Produkt ihr Werk verlässt, um an den mit dem Käufer vereinbarten Bestimmungsort versandt zu werden.(*)

· „Site Acceptance Test“ (SAT) bezeichnet die Prüfung, die Aranow während der Inbetriebnahme am Installationsort am Produkt durchführt, um sicherzustellen, dass das Produkt seine Funktion in der tatsächlichen Einsatzumgebung erfüllt.(*)

(*) FAT und SAT finden keine Anwendung, wenn das Angebot in der Erbringung von Dienstleistungen besteht. Bei allen anderen Produkten werden FAT und SAT durchgeführt, wenn dies im Einzelfall mit dem Käufer vereinbart wurde.

 

2. GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

2.1. Diese AVB legen sämtliche Bedingungen fest, nach denen alle zwischen Aranow und dem Käufer vereinbarten Käufe und Verkäufe von Produkten geregelt werden. Geschäftsbedingungen des Käufers, die den hierin festgelegten Bedingungen widersprechen oder von ihnen abweichen, sowie mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zu deren Änderung sind nicht wirksam, sofern sie nicht zuvor von Aranow schriftlich angenommen wurden.

2.2. Diese AVB gelten für alle angenommenen Angebote, bilden zusammen mit diesen den zwischen den Parteien geltenden Vertrag und sind ab dem Datum der Annahme des Angebots wirksam. Jede vom Käufer vorgeschlagene Änderung der AVB oder des Angebots muss zuvor schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Aranow ist nicht an Bedingungen des Käufers gebunden, die sie nicht zuvor angenommen hat.

2.3. Die Annahme eines Angebots setzt die vorherige Kenntnis und die ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme dieser AVB durch den Käufer voraus, die in allen ihren Bestimmungen gelten, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt; in diesem Fall gilt vorrangig das im Angebot Festgelegte.

2.4. Sollten die AVB von den Bedingungen abweichen, die von einem Verband, einem Übereinkommen oder einer internationalen Organisation genehmigt wurden, so gelten die AVB, da sie eine besondere Vereinbarung zwischen dem Käufer und Aranow darstellen.

2.5. Aranow behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser AVB jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren und/oder zu ändern. Nach ihrer Änderung werden sie dem Käufer zur Verfügung gestellt.

 

3. VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN

3.1. Während der Verhandlung eines Kaufvertrags zwischen den Parteien stellt Aranow dem Käufer das Angebot und die AVB zur Verfügung, damit der Käufer sie nach eigenem Ermessen sowie auf eigene Kosten und eigenes Risiko bewerten und prüfen kann. Der Käufer ist allein für die Auswahl des Produkts verantwortlich.

3.2. Das Angebot umfasst nur das Produkt, das Aranow an den Käufer zu verkaufen beabsichtigt. Ist der Käufer am Erwerb eines Produkts interessiert, das ursprünglich nicht im Angebot vorgesehen war, legt Aranow ein neues Angebot oder eine Erweiterung des bestehenden Angebots vor.

3.3. Das Angebot ist eine Aufforderung an den Käufer, das Produkt zu erwerben, und gilt ab dem Zeitpunkt seines Eingangs beim Käufer bis zu dem im Angebot angegebenen Ablaufdatum.

3.4. Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass er Aranow vor dem Abschluss dieser AVB und der Bestellung auf Anforderung von Aranow bestimmte Informationen, Unterlagen und Materialien über sein Unternehmen, seine Tätigkeit, seine Zertifikate, Zulassungen und/oder die für ihn geltenden Normen übermittelt, auf deren Grundlage Aranow das Angebot erstellt.

Insbesondere, aber nicht ausschließlich, stellt der Käufer Aranow auf Anforderung sämtliche Informationen über seine Kreditwürdigkeit und/oder Zahlungsfähigkeit vollständig, wahrheitsgemäß, genau und aktuell zur Verfügung.

Zu diesem Zweck gewährleistet der Käufer gegenüber Aranow, dass die von ihm zu übermittelnden Informationen, Unterlagen und Materialien vollständig, genau, aktuell und wahrheitsgemäß sind, und verpflichtet sich, Aranow unverzüglich alle diesbezüglichen Änderungen oder Aktualisierungen zu übermitteln und Aranow über alle Umstände zu informieren, die deren Gültigkeit oder Inhalt beeinträchtigen könnten.

 

4. ANGEBOT

4.1. Aranow übermittelt dem Käufer ein umfassendes Angebot für das bzw. die Produkte, an deren Erwerb der Käufer Interesse bekundet hat.

4.2. Das Angebot enthält jeweils die Gültigkeitsdauer des Angebots, den Preis, die Zahlungsfristen für den Preis und die Zahlungsweise.

4.3. Die Annahme eines gültigen Angebots durch den Käufer bedeutet die Annahme des gesamten Inhalts des Angebots und dieser AVB.

4.4. Die Herstellung des angebotenen Produkts bzw. die Durchführung des Packaging Tests, soweit zutreffend, steht unter der Bedingung, dass der Käufer Aranow innerhalb der im Angebot angegebenen Fristen Folgendes übermittelt und Aranow es erhält:

a) Zahlung des angegebenen Betrags.

b) Die zur Bestätigung unterzeichneten Zeichnungen des Produkts.

c) Das Produkt und Material, das für die Durchführung des Packaging Tests angegeben wurde, soweit zutreffend.

Alles Vorstehende gemäß den im Angebot näher beschriebenen Anweisungen.

4.5. Ausnahmsweise und aufgrund von Produktions- oder Lieferumständen, die dies rechtfertigen, kann Aranow jeden Aspekt dieser AVB oder des Angebots ändern. Eine solche Änderung gilt als vom Käufer angenommen, wenn der Käufer nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum, an dem ihm das Dokument mit der Mitteilung der Änderung zugesandt wurde, schriftlich widerspricht.

4.6. Produkte, Verpackungsmaterialien und sonstige Gegenstände, die der Käufer Aranow zur Durchführung eines Packaging Tests oder eines FAT übergibt, werden von Aranow ausschließlich für den Zeitraum entgegengenommen und verwahrt, der für die Durchführung der entsprechenden Prüfungen vernünftigerweise erforderlich ist. Sofern der Käufer vor der Übergabe keine ausdrücklichen und schriftlichen gegenteiligen Anweisungen erteilt, kann Aranow nach Abschluss der Prüfungen überschüssige Mengen, Reste, Muster oder nicht verwendetes Material vernichten oder als Abfall entsorgen, ohne zur Rückgabe oder Aufbewahrung verpflichtet zu sein. Alle Kosten, die durch die Handhabung, Lagerung, Rückgabe, Vernichtung, das Recycling oder die Entsorgung dieser Gegenstände als Abfall entstehen, trägt der Käufer; sie können ihm von Aranow in Rechnung gestellt werden. Verlangt der Käufer die Rückgabe verbleibenden Materials, so hat er dieses innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Mitteilung über den Abschluss der Prüfungen abzuholen oder Transportanweisungen zu erteilen. Wurde es nach Ablauf dieser Frist nicht abgeholt, kann Aranow es auf Kosten des Käufers vernichten oder als Abfall entsorgen. Aranow haftet nicht für Verschlechterung, Schwund, Verlust von Eigenschaften oder Unbrauchbarkeit der Produkte oder des Materials, die auf deren gewöhnliche Verwendung bei den Prüfungen, ihre natürliche Beschaffenheit, ihr Verfallsdatum oder ihre Lagerbedingungen zurückzuführen sind, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Aranow.

 

5. ÄNDERUNG EINES ANGENOMMENEN ANGEBOTS

A) Änderung eines Angebots auf Verlangen des Käufers:

5.1. Der Käufer kann jederzeit vor Leistung der Anzahlung Änderungen an einem bereits angenommenen Angebot verlangen, sofern Aranow noch nicht mit dem Herstellungsprozess begonnen hat.

5.2. Aranow teilt dem Käufer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Änderungsverlangen mit, ob sie die verlangten Änderungen annimmt, und übermittelt dem Käufer das Angebot mit den neuen geltenden Bedingungen. Die vorstehenden Bestimmungen für ein Angebot gelten auch in diesem Fall.

Hat Aranow nicht innerhalb der oben genannten Frist geantwortet, gilt das Änderungsverlangen als abgelehnt. In diesem Fall teilt der Käufer Aranow innerhalb von 5 Arbeitstagen mit, ob das ursprüngliche Angebot fortgeführt werden soll oder ob er vom Angebot zurücktritt. Hat der Käufer nicht innerhalb der genannten Frist geantwortet, gilt er als vom ursprünglichen Angebot zurückgetreten.

5.3. Verlangt der Käufer eine Änderung des Angebots nach Ablauf der in Klausel 5.1 genannten Frist, ist Aranow berechtigt, dem Käufer alle bis zum Datum des Änderungsverlangens angefallenen Aufwendungen und Kosten in Rechnung zu stellen.

B) Änderung eines angenommenen Angebots wegen Untätigkeit des Käufers:

5.4. Reagiert der Käufer innerhalb von sechs (6) Monaten, nachdem er das Angebot angenommen und/oder die Anzahlung geleistet hat, nicht auf die Aufforderungen von Aranow zur Fortsetzung des Kaufprozesses, behält sich Aranow das Recht vor, das angenommene Angebot ganz oder teilweise zu ändern, gegebenenfalls einschließlich der Anpassung der Preise entsprechend der Erhöhung der Materialkosten. In diesem Fall verliert der Käufer, unabhängig davon, ob das geänderte Angebot angenommen wird oder nicht, als Vertragsstrafe sämtliche Beträge, die er bis zum Ablauf der genannten 6 Monate als Anzahlung an Aranow geleistet hat. Darüber hinaus kann Aranow dem Käufer alle Aufwendungen und Kosten in Rechnung stellen, die Aranow bis zum Ende des genannten Zeitraums von 6 Monaten entstanden sind.

5.5. Gemäß Artikel 1.152 des spanischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil) wird der im vorstehenden Absatz als Vertragsstrafe genannte Betrag der Anzahlung als Entschädigung für die durch die Nichterfüllung des Käufers verursachten Schäden festgelegt. Folglich verzichten beide Parteien ausdrücklich auf jegliche Mäßigungsbefugnis, die der richterlichen Gewalt gemäß Artikel 1.154 des spanischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil) zustehen könnte.

 

6. STORNIERUNG ODER AUSSETZUNG EINES ANGENOMMENEN ANGEBOTS

6.1. Stornierung eines angenommenen Angebots durch den Käufer – Der Käufer teilt Aranow schriftlich seine Entscheidung mit, ein zuvor angenommenes Angebot zu stornieren. In diesem Fall verliert der Käufer als Vertragsstrafe alle Beträge, die er bis zum Datum der Stornierung als Anzahlung an Aranow geleistet hat. Darüber hinaus kann Aranow dem Käufer alle Kosten und Aufwendungen in Rechnung stellen, die Aranow bis zum Datum der Stornierung entstanden sind.

Gemäß Artikel 1.152 des spanischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil) wird der im vorstehenden Absatz als Vertragsstrafe genannte Betrag der Anzahlung als Entschädigung für die durch die Nichterfüllung des Käufers verursachten Schäden festgelegt. Folglich verzichten beide Parteien ausdrücklich auf jegliche Mäßigungsbefugnis, die der richterlichen Gewalt gemäß Artikel 1.154 des spanischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil) zustehen könnte.

Ungeachtet des Vorstehenden bleibt der Käufer, wenn die Produkte, die Gegenstand des stornierten Angebots sind, bestimmte, ausdrücklich verlangte und ausschließlich für den Käufer gelieferte Merkmale aufweisen, verpflichtet, diese abzunehmen und Aranow den vollen Preis gemäß dem angenommenen Angebot zu zahlen.

6.2. Aussetzung eines angenommenen Angebots durch Aranow. Aranow ist berechtigt, die Lieferung von Produkten, die Gegenstand angenommener Angebote sind, in den folgenden Fällen auszusetzen oder zu stornieren:

  • Allgemeine Einstellung der laufenden Zahlungen auf die Verbindlichkeiten des Käufers, oder Bestehen von Pfändungen aus anhängigen Vollstreckungsverfahren, die das Vermögen des Käufers allgemein betreffen, oder Beschlagnahme oder Liquidation von Vermögenswerten des Käufers.
  • Wenn der Käufer sein Geschäft oder seine Vermögenswerte ganz oder im Wesentlichen auf einen Dritten überträgt, der zahlungsunfähig ist oder sich in einem Insolvenzverfahren befindet, und/oder auf einen Dritten, der ein direkter Wettbewerber von Aranow ist.

 

7. FAT

7.1. Nach Abschluss des Herstellungsprozesses des Produkts und sofern dies vereinbart wurde, wird der FAT stets in den Räumlichkeiten von Aranow durchgeführt. Der FAT kann nach Wahl von ARANOW auf 3 Arten durchgeführt werden:

1) unter persönlicher Teilnahme der vom Käufer benannten Person;

2) unter Teilnahme der vom Käufer benannten Person über telematische Mittel;

3) ausschließlich durch das Personal von Aranow, ohne Teilnahme einer vom Käufer benannten Person.

7.2. Der konkrete Termin für die Durchführung des FAT wird von beiden Parteien vereinbart. Können sich die Parteien nicht auf einen Termin für den FAT einigen, lädt Aranow den Käufer zur Durchführung des FAT an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit ein. Kann der FAT nach zwei (2) Terminen aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gilt dies als Verzicht des Käufers auf den FAT, und Aranow nimmt die Lieferung des Produkts vor.

7.3. Beim FAT wird versucht, die wichtigsten Bedingungen der Produktion nachzubilden, für die das Produkt bestimmt ist.

7.4. Nach Durchführung des FAT unterzeichnet der Käufer das FAT-Dokument und kann, falls gewünscht, zusätzliche Anforderungen stellen, um dem Produkt Funktionen hinzuzufügen, oder eine zusätzliche Dienstleistung anfordern (zum Beispiel die Beauftragung eines Packaging Tests).

Stellt der Käufer keine zusätzlichen Anforderungen, wird die Lieferung vorgenommen.

 

8. LIEFERUNG.

8.1. Incoterm – Die Lieferung der Produkte erfolgt gemäß dem Incoterm ExWorks (EXW) der Internationalen Handelskammer (Incoterms® 2020). Jeder andere Incoterm muss von Aranow akzeptiert werden, und die dadurch für Aranow entstehenden Mehrkosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

8.2. Vertragsstrafe für verspätete Abholung – Sobald das Produkt lieferbereit ist, teilt Aranow dem Käufer mit, dass das Produkt in den Räumlichkeiten von Aranow zur Abholung innerhalb von EINEM (1) Kalendermonat ab dieser Mitteilung bereitsteht. Hat der Käufer das Produkt nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, hat er Aranow für jede Woche Verzug bei der Abholung eine Entschädigung in Höhe von 1 % des Produktpreises zu zahlen, höchstens jedoch für zehn (10) Wochen. Hat der Käufer das Produkt nach Ablauf dieser Frist nicht abgeholt, kann Aranow den Kaufvertrag wegen Vertragsverletzung des Käufers einseitig auflösen.

8.3. Aranow stellt dem Käufer die Produkte zusammen mit allen zum Produkt gehörenden Unterlagen zur Verfügung.

8.4. Aranow stellt die Produkte nur dann in anderen als den im Angebot angegebenen Verpackungsmaterialien bereit, wenn Aranow diese schriftlich akzeptiert hat.

8.5. Der Käufer ist allein verantwortlich für die Verwendung, die Funktion oder den Zweck, für den das erworbene Produkt nach seinem Erhalt bestimmt ist.

 

9. SAT

9.1. Sobald das Produkt geliefert wurde und sich in den Räumlichkeiten des Käufers befindet, in denen es installiert werden soll, teilt der Käufer dies Aranow mit, damit der SAT, sofern im Angebot vereinbart, in Anwesenheit der vom Käufer zu diesem Zweck benannten Person durchgeführt werden kann.

9.2. Der konkrete Termin für die Durchführung des SAT wird von beiden Parteien innerhalb des oben genannten Zeitraums vereinbart. Können sich die Parteien nicht auf einen Termin für den SAT einigen, schlägt Aranow dem Käufer einen bestimmten Tag und eine bestimmte Uhrzeit für den SAT vor. Kann der SAT nach zwei (2) Vorschlägen aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gilt das Produkt als vertragsgemäß und in ordnungsgemäßem Betriebszustand geliefert, und Aranow hat ihre Lieferpflicht erfüllt.

9.3. Ist der SAT durchzuführen, entsendet Aranow einen ihrer Techniker an den Ort, an dem sich das Produkt befindet. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, trägt der Käufer die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten des Technikers und hat diese zu bezahlen, sobald Aranow ihm die entsprechende Rechnung vorlegt.

9.4. Während der gesamten Dauer des SAT stellt der Käufer dem Techniker von Aranow die für die Durchführung der Prüfungen erforderlichen Sachmittel und das erforderliche Personal (Techniker und Linienbediener) zur Verfügung. Wartestunden und/oder Wartetage werden gesondert gemäß dem zum Zeitpunkt des SAT geltenden Servicetarif von Aranow berechnet.

9.5. Nach Durchführung des SAT unterzeichnet der Käufer zu diesem Zeitpunkt das SAT-Dokument zur Bestätigung.

 

10. HÖHERE GEWALT UND ZUFALL

10.1. Es gilt nicht als Vertragsverletzung von Aranow, wenn ihre Verpflichtung aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt, die die Erfüllung verhindern oder außerordentlich erschweren, nicht erfüllbar ist.

10.2. Lediglich beispielhaft und nicht abschließend gilt als Zufall ein Ereignis, das nicht vorhersehbar ist oder das, obwohl vorhersehbar, unvermeidbar ist und außerhalb der Kontrolle von Aranow liegt, wie zum Beispiel: Diebstahl, Unfall, Krieg oder gesellschaftliche Unruhen, Zerstörung von Produktionsanlagen oder Material durch Brand, Diebstahl, Raub oder Vandalismus, Epidemien, Ausfall öffentlicher Versorgungsleistungen, Streiks bei Zulieferern von Aranow, deren Material zur Erfüllung der Bestellung erforderlich ist, allgemeine oder teilweise Knappheit der erforderlichen Rohstoffe und sonstiger zur Erfüllung des Vereinbarten erforderlicher Güter, unvorhergesehene Lieferverzögerungen von Lieferanten oder sonstigen Dritten, von denen Aranow abhängig ist, sowie allgemeine Transportprobleme. Als Umstände höherer Gewalt gelten ferner Naturereignisse wie Erdbeben, Tornados, Veränderungen der Witterungsbedingungen, extreme Wetterlagen, Naturkatastrophen usw.

10.3. Aranow unterrichtet den Käufer so bald wie möglich, wenn ein Zufall oder höhere Gewalt Aranow daran hindert, das Produkt zu liefern, oder Aranow das Produkt nicht rechtzeitig liefern kann. Verhindern oder behindern unvorhersehbare Umstände und höhere Gewalt die Herstellung oder Lieferung der Produkte, ist Aranow berechtigt, diese zu verschieben; dauern die Ursachen länger als 2 aufeinanderfolgende Monate an, kann jede Partei die Beendigung des Vertragsverhältnisses verlangen, ohne dass in irgendeinem Fall eine Entschädigungspflicht besteht.

10.4. Soweit Aranow zum Zeitpunkt des Eintritts eines Zufalls oder höherer Gewalt ihre Verpflichtungen teilweise erfüllt hat oder im Begriff ist, sie zu erfüllen, und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, kann Aranow diesen gesondert in Rechnung stellen, und der Käufer hat diesen erfüllten oder zu erfüllenden Teil gemäß diesen AVB zu bezahlen.

 

11. EIGENTUMSVORBEHALT

11.1. Aranow behält sich das Eigentum an den vom Käufer bestellten Produkten bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers vor. Solange die Produkte diesem Eigentumsvorbehalt unterliegen, verwahrt der Käufer die Produkte als Verwahrer für Aranow und ist für deren Erhaltung in einwandfreiem Zustand verantwortlich.

11.2. Bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte darf der Käufer die Produkte weder belasten noch verpfänden oder als Sicherheit für irgendeine Verpflichtung anbieten.

11.3. Etwaige Teilzahlungen des Käufers auf Produkte, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, stehen einem etwaigen auf den vereinbarten Eigentumsvorbehalt gestützten Anspruch von Aranow nicht entgegen.

11.4. Der Käufer haftet für alle Schäden, Verschlechterungen, Brüche oder Fehlfunktionen des Produkts während der Dauer des Eigentumsvorbehalts, gleich aus welchem Grund, einschließlich der normalen und gewöhnlichen Nutzung. Er haftet während dieses Zeitraums ferner für alle Schäden, Verluste und Unfälle jeglicher Art, die das Produkt erleidet oder die Dritten oder deren Eigentum durch sein Personal und seine Maschinen infolge der Nutzung des Produkts zugefügt werden. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Käufer, angemessene Versicherungen abzuschließen, um etwaige Schäden an den Produkten und die vorgenannten Haftungsrisiken abzudecken.

11.5. Tritt während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ein Schadensfall ein, der das Produkt betrifft, unterrichtet der Käufer Aranow unverzüglich und ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Lösung des Problems und zur Befriedigung der Ansprüche.

11.6. Die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte sind so zu lagern, zu sichern und zu verwenden, dass ihre Qualität sowie ihre Kennzeichnung als Eigentum von Aranow gewährleistet sind. Darüber hinaus hat der Käufer bei jedem Versuch eines Dritten, sei es eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine öffentliche Verwaltung, das Produkt während des Eigentumsvorbehalts zu pfänden oder zurückzuhalten, Aranow unverzüglich zu unterrichten und den Dritten seinerseits darauf hinzuweisen, dass das Produkt nicht gepfändet oder zurückgehalten werden kann, da es Eigentum von Aranow ist. Zu diesem Zweck ist der Käufer berechtigt, die Auftragsbestätigung und diese AVB zum Nachweis dieses Umstands vorzulegen.

11.7. Lassen die Gesetze des Landes des Käufers oder des Bestimmungslandes oder des Landes, in dem sich das gelieferte Produkt befindet, keinen Eigentumsvorbehalt zu, kann Aranow vom Käufer die Stellung gleichwertiger Sicherheiten verlangen.

 

12. EXPORTKONTROLLE

12.1. Der Käufer erkennt an und stimmt zu, dass die von Aranow gelieferten Produkte handels-, umwelt- sowie export- und importrechtlichen Gesetzen, Vorschriften, Normen und Lizenzen unterliegen können, die beispielsweise von den Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union festgelegt werden. Der Käufer hält diese Vorschriften ein und erkennt an, dass er allein für die Sicherstellung ihrer Einhaltung verantwortlich ist. Insbesondere und ohne Einschränkung wird der Käufer die Produkte weder direkt noch indirekt mit einem Land, einem Bestimmungsort oder einer Person verwenden, verkaufen, weiterverkaufen, exportieren, reexportieren, darüber verfügen, offenlegen oder anderweitig damit handeln, und er stellt sicher, dass keines seiner verbundenen Unternehmen dies tut, ohne zuvor die erforderliche Ausfuhrgenehmigung oder behördliche Genehmigung eingeholt zu haben; ferner erfüllt er die hierfür nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Formalitäten. Der Käufer unterlässt alles, was dazu führen könnte, dass Aranow gegen diese Vorschriften verstößt, und stellt Aranow von allen Geldbußen, Verlusten und/oder Haftungen frei, die Aranow infolge der Nichteinhaltung dieser Vorschriften durch den Käufer entstehen.

12.2. Die Nichteinhaltung eines Aspekts dieser Regelungen durch den Käufer stellt eine Verletzung des Vertragsverhältnisses dar. Aranow behält sich das Recht vor, die Annahme oder Ausführung einer Bestellung abzulehnen oder eine Bestellung nach eigenem Ermessen zu stornieren, wenn Aranow der Auffassung ist, dass der Käufer einen Aspekt dieser Regelungen nicht eingehalten hat.

 

13. PREISE

13.1. Die Preise der im Angebot enthaltenen Produkte gelten für den im Angebot angegebenen Gültigkeitszeitraum.

13.2. Die vom Käufer als Anzahlung geleisteten Beträge gelten stets als Anzahlung auf den Gesamtpreis des Produkts und haben daher bestätigenden Charakter für das Vertragsverhältnis und niemals den Charakter eines Reugelds. Tritt der Käufer daher zu irgendeinem Zeitpunkt des Kaufprozesses einseitig von einem angenommenen Angebot zurück, hat er keinen Anspruch darauf, von Aranow die Rückerstattung der als Anzahlung geleisteten Beträge zu verlangen. Da Aranow erhebliche technische, finanzielle und materielle Ressourcen für die Konstruktion und Herstellung der Produkte sowie für die Ausführung des Angebots aufwenden muss, behält Aranow alle bis zum Datum des Rücktritts als Anzahlung erhaltenen Beträge als Entschädigung ein. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Aranow, vom Käufer alle bis zum Datum des Rücktritts angefallenen Aufwendungen und Kosten sowie gegebenenfalls den nach diesen AVB geschuldeten Schadensersatz zu verlangen.

13.3. Die im Angebot enthaltenen Preise werden unter der Annahme festgelegt, dass zwischen den Parteien der in diesen AVB angegebene Incoterm gilt. Die Preise können sich ändern, falls die Parteien zu irgendeinem Zeitpunkt andere als die in diesen AVB vorgesehenen Bedingungen vereinbaren.

13.4. Erhöhen sich ausnahmsweise die Kosten für Material, Energie und/oder Arbeit, die Aranow für die Herstellung der Produkte einsetzt, einzeln oder insgesamt um mehr als 4 % gegenüber den Kosten zum Datum der Abgabe eines Angebots, und zwar für mehr als drei (3) aufeinanderfolgende Monate, teilt Aranow dem Käufer diesen Umstand (unter ordnungsgemäßer Begründung der geltend gemachten Kostensteigerung) mit, sobald die genannten drei Monate abgelaufen sind, und informiert ihn über den neuen, auf das angenommene Angebot anzuwendenden Preis; dieser neue Preis gilt ab dem Monat, der unmittelbar auf die Mitteilung folgt.

13.5. Rabatte auf die von Aranow angebotenen Preise gelten nur, wenn sie schriftlich im Angebot aufgeführt sind.

13.6. Haben die Parteien einen bestimmten Mengenrabatt auf der Grundlage eines zwischen den Parteien vereinbarten Bestellvolumens vereinbart und hat der Käufer die entsprechenden Bestellungen nicht zu den vereinbarten Terminen aufgegeben und/oder diese verbindlichen Bestellvolumina nicht abgeholt und bezahlt, ist Aranow berechtigt, dem Käufer zusätzlich zum Preis des betreffenden Produkts den Gesamtbetrag des gewährten Mengenrabatts in Rechnung zu stellen.

 

14. ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN

14.1. Die Zahlung der ausgestellten Rechnungen erfolgt durch den Käufer an Aranow in Euro gemäß den im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen.

14.2. Zahlt der Käufer eine Rechnung bei Fälligkeit nicht, ist Aranow berechtigt:

(i) vom Käufer die nach geltendem Recht vorgesehenen Verzugszinsen sowie die Aufwendungen zu verlangen, die Aranow durch diesen Verzug entstehen, und

(ii) die Lieferung aller weiteren Produkte aus einem angenommenen Angebot auszusetzen, bis sämtliche ausstehenden Zahlungen geleistet sind.

14.3. Aranow akzeptiert keine Zahlungsaufschübe aufgrund von Urlaubszeiten. Darüber hinaus wird Aranow in keinem Fall akzeptieren, dass der Käufer einen bestimmten Prozentsatz des Preises einbehält, um sicherzustellen, dass das Produkt ordnungsgemäß funktioniert oder die vereinbarten Anforderungen erfüllt.

14.4. Der Käufer stimmt der Übermittlung der Rechnungen auf elektronischem Wege ausdrücklich zu.

 

15. GARANTIE

15.1. Das Produkt wird ausschließlich entsprechend bestimmten technischen Eigenschaften angeboten. Aranow übernimmt keine Gewähr für seine Marktgängigkeit, zufriedenstellende Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Eignung für die vom Käufer beabsichtigten technischen Anwendungen oder für die vollständige oder teilweise Erreichung der vom Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs angestrebten Ziele. Dementsprechend ist Aranow ausschließlich für die Einhaltung der technischen Spezifikationen des gelieferten Produkts verantwortlich und gewährleistet diese, während der Käufer die volle Verantwortung dafür übernimmt, dass das ausgewählte Produkt für die von ihm beabsichtigten technischen Anwendungen geeignet ist.

15.2. Aranow gewährleistet die Konformität der Produkte gemäß den technischen Bedingungen des Angebots in Bezug auf etwaige Material- und/oder Verarbeitungsfehler der Produkte.

15.3. Aranow gewährt eine gewerbliche Garantie für die Produkte (die „Garantie“), deren aktuelle Merkmale, Deckungsumfang, das vom Käufer zur Inanspruchnahme der Garantie einzuhaltende Verfahren und Laufzeit unter anderem nachstehend festgelegt sind.

Aranow ist jedoch nicht verpflichtet, Garantieleistungen zu erbringen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen für das betreffende Produkt im Rückstand ist.

15.4. Garantiezeit, Deckungsumfang, Ausschlüsse und Erlöschen der Garantie.

a) Garantiezeit – Die Garantie bietet den unter Buchstabe b) beschriebenen Deckungsumfang für einen Zeitraum von höchstens: zwölf (12) aufeinanderfolgenden Monaten oder zweitausend (2.000) Betriebsstunden des Produkts, je nachdem, was zuerst eintritt.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum der Abnahme des SAT durch den Käufer, nachgewiesen durch die Unterzeichnung des SAT-Dokuments gemäß Klausel 9.5, spätestens jedoch vier (4) Monate nach dem Datum, an dem Aranow dem Käufer das Produkt in den Räumlichkeiten von Aranow gemäß dem Incoterm Ex Works (EXW) zur Verfügung gestellt hat, je nachdem, was zuerst eintritt. Zu diesem Zweck wird die Frist von vier (4) Monaten ab dem Datum der schriftlichen Mitteilung von Aranow berechnet, mit der der Käufer darüber informiert wird, dass das Produkt bereit ist und zur Abholung zur Verfügung steht, unabhängig von dem Datum, an dem der Käufer es tatsächlich abholt, oder davon, ob der SAT aus Gründen, die Aranow nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt wurde.

b) Deckungsumfang der Garantie – Die Garantie deckt Herstellungsfehler ab, die die Funktion des Produkts oder eines seiner Teile oder Komponenten beeinträchtigen („Störungen“), sofern (i) der Käufer Aranow die Störung gemäß dem in Klausel 15.6 festgelegten Verfahren meldet und (ii) die Störung nicht unter die in Buchstabe (c) genannten Ausschlüsse fällt und keinen Fall des Erlöschens der Garantie gemäß Buchstabe (d) darstellt.

c) Ausschlüsse von der Garantie. Von der Garantie ausgenommen sind und somit zu Lasten des Käufers gehen:

  • Verbrauchsartikel oder verderbliche Artikel.
  • Abnutzung oder Verschlechterung durch Gebrauch.
  • Ausfälle aufgrund unsachgemäßer Verwendung oder Fahrlässigkeit.
  • Ausfälle aufgrund von Schäden, die dem Produkt beim Transport von den Räumlichkeiten von Aranow zu seinem Bestimmungsort zugefügt wurden.
  • Störungen aufgrund von Änderungen der Eigenschaften der zu verpackenden Güter oder der Verwendung von Verpackungsmaterialien anderer Art oder mit anderen Eigenschaften als den zuvor von Aranow beim FAT geprüften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anzahl und Art der Schichten, Dicke, Steifigkeit oder Reibungskoeffizient. Es sei denn, dies wurde zuvor von Aranow akzeptiert.
  • Schäden durch Zufall, höhere Gewalt, atmosphärische oder geologische Phänomene und Schadensereignisse (z. B. Raub, Diebstahl, Brand, Überschwemmung, Vandalismus usw.).
  • Störungen, die verursacht werden durch: (i) die Verwendung von nicht originalen Teilen, Komponenten oder Ersatzteilen oder von Teilen, Komponenten oder Ersatzteilen, die nicht von Aranow geliefert oder genehmigt wurden; (ii) fehlende Wartung, unsachgemäße Wartung, die Anwendung ungeeigneter Produkte oder die Ansammlung von Rückständen wie Fett oder Kalk aufgrund unzureichender Reinigung; oder (iii) jegliche Änderung, Handhabung, Umgestaltung des Produkts oder jeglichen Eingriff in das Produkt, die bzw. der nicht zuvor schriftlich von Aranow genehmigt wurde.
  • Versandkosten für die Rücksendung von Teilen oder Komponenten sowie Versandkosten für Ersatzteile oder reparierte bzw. ersetzte Teile oder Komponenten.
  • Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten des Personals von Aranow für die Wartung, Reparatur, Demontage, Installation oder Neuinstallation des defekten Produkts, Teils oder Elements.

d) Erlöschen der Garantie – Die Garantie erlischt automatisch, und Aranow erbringt ab diesem Zeitpunkt keine Garantieleistungen mehr für das Produkt, auch wenn die Garantiezeit noch nicht abgelaufen ist:

  • Wenn der Standort des Produkts ohne Mitwirkung von Aranow gegenüber dem ursprünglichen Installationsort verändert wird.
  • Wenn der Käufer Güter verpackt, die zuvor nicht beim FAT geprüft wurden.
  • Wenn der Käufer andere Güter verpackt oder eine Folie verwendet, für die das Produkt nicht eingestellt wurde.

15.5. Garantie für Reparaturen. Aranow garantiert die ordnungsgemäße Funktion der reparierten oder ersetzten spezifischen Teile und Elemente sowie der am Produkt durchgeführten Reparaturen für einen Zeitraum von DREI MONATEN ab dem Datum der Reparatur.

Die Reparaturgarantie deckt ausschließlich die Reparaturen ab, die an dem reparierten oder ersetzten Teil des Produkts, Bauteil oder Element durchgeführt wurden.

15.6. Verfahren zur Inanspruchnahme der Garantie

Der Käufer hat Aranow oder deren Autorisierten Vertreter im jeweiligen Gebiet jeden am Produkt festgestellten Mangel zu melden und dabei so genaue und ausführliche Informationen und Unterlagen wie möglich zur Verfügung zu stellen, damit Aranow eine vollständige Analyse der gemeldeten Störung durchführen kann.

Sobald Aranow von der gemeldeten Störung Kenntnis erlangt, prüft Aranow, ob die Garantie gültig ist und ob die gemeldete Störung vom Deckungsumfang der Garantie erfasst ist.

Sind die Voraussetzungen für die Garantie erfüllt, nimmt Aranow Kontakt mit dem Käufer auf, um zu versuchen, die Reparatur per Fernzugriff durchzuführen. Ist dies nicht möglich oder kann die Reparatur auf diesem Wege nicht erfolgreich abgeschlossen werden, begibt sich der Autorisierte Vertreter von Aranow im betreffenden Gebiet an den Standort des zu reparierenden Produkts und versucht, die Reparatur durchzuführen. Ist dies nicht möglich, entsendet Aranow eigene Techniker an den betreffenden Standort, um die Reparatur durchzuführen.

 

16. HAFTUNG

16.1. Aranow haftet nicht für Schäden aus der Nutzung der Produkte, die direkt oder indirekt verursacht werden durch den Käufer, durch Dritte, durch unsachgemäße Nutzung des Produkts, durch seine Änderung, Handhabung, Integration, Kombination, Umgestaltung oder einen nicht genehmigten Eingriff, durch die Verwendung von Materialien oder Produkten, die von Aranow nicht geprüft oder genehmigt wurden, durch mangelnde ordnungsgemäße Wartung, durch die Nichtbeachtung der von Aranow bereitgestellten technischen Anweisungen sowie der Anweisungen zu Nutzung, Lagerung, Reinigung oder Wartung oder durch sonstige Umstände, die Aranow nicht direkt zuzurechnen sind.

16.2. Unbeschadet der übrigen in diesen AVB und im Angebot festgelegten Beschränkungen, Ausschlüsse und Bedingungen haftet Aranow, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich für direkte, tatsächliche und tatsächlich nachgewiesene Schäden, die die unmittelbare und notwendige Folge einer Aranow direkt zuzurechnenden Vertragsverletzung sind. In jedem Fall muss der Käufer das Vorliegen der Vertragsverletzung, den geltend gemachten Schaden, dessen Höhe, den direkten Kausalzusammenhang zwischen der Vertragsverletzung und dem Schaden sowie die Vorhersehbarkeit dieses Schadens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweisen, sofern das anwendbare Recht nichts anderes vorsieht.

16.3. Sofern eine anwendbare zwingende Vorschrift oder eine rechtskräftige Entscheidung nichts anderes bestimmt, übernimmt Aranow nicht die mit der Tätigkeit des Käufers oder Dritter verbundenen unternehmerischen, industriellen, produktionsbezogenen, kommerziellen oder regulatorischen Risiken, die über die Funktionalität des gelieferten Produkts hinausgehen. Insbesondere haftet Aranow nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, besondere, entfernte, spekulative oder nicht unmittelbare Schäden, noch für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Geschäftsverlust, Umsatzverlust, Margenverlust, Verlust von Geschäftschancen, Verlust von Aufträgen, Reputationsschäden, Vertragsstrafen, Ansprüche von Kunden oder Dritten, noch für Kosten für Rücknahme, Rückruf, Sperrung, Vernichtung, Ersatz, Wiederaufbereitung oder Verlust von Produkten des Käufers, soweit diese Positionen keine direkten, tatsächlichen, nachgewiesenen, vorhersehbaren Schäden darstellen, die die unmittelbare und notwendige Folge einer Aranow direkt zuzurechnenden Vertragsverletzung sind.

16.4. Die etwaige gesamte kumulierte Haftung von Aranow für ersatzfähige direkte Schäden aus einem Angebot oder einem bestimmten Produkt ist, sofern gesetzlich zulässig, auf höchstens einhundertfünfzig Prozent (150 %) des vom Käufer an Aranow tatsächlich gezahlten Preises für das konkrete Produkt, das den Anspruch begründet hat, begrenzt, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine andere spezifische Höchstgrenze vereinbart wurde oder das anwendbare Recht eine abweichende Regelung vorschreibt. Diese Grenze gilt ausschließlich als Haftungshöchstbetrag und stellt in keinem Fall eine automatische Anerkennung der Haftung durch Aranow bis zu diesem Betrag dar.

16.5. Die in dieser Klausel festgelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, Tod oder Körperverletzung, Haftung aufgrund zwingender Vorschriften, Haftung für fehlerhafte Produkte, soweit zwingende Rechtsvorschriften anwendbar sind, oder in sonstigen Fällen, in denen die Haftung nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

 

17. RECHTE DES GEISTIGEN UND GEWERBLICHEN EIGENTUMS

17.1. Alle Informationen, Daten und Unterlagen, die Aranow dem Käufer aufgrund eines Angebots, einer Bestellung oder dieser AVB übergibt (einschließlich, ohne Einschränkung, Kataloge, Pläne, Zeichnungen, Entwürfe, technische Eigenschaften, Protokolle usw.), vor oder nach der Erteilung einer Bestellung, stellen Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums und Know-how im Eigentum von Aranow oder ihrer Konzerngesellschaften dar.

17.2. Keine Partei ist berechtigt, Marken, Logos, Handelsnamen, Domainnamen, Designs, Zeichnungen, Patente, Fotografien oder sonstige Kennzeichen oder Rechte des gewerblichen oder geistigen Eigentums der anderen Partei (nachfolgend die „Materialien“) oder einer ihrer Konzerngesellschaften ohne vorherige schriftliche Genehmigung der letzteren (für sich selbst oder zugunsten Dritter) zu nutzen oder daraus Nutzen zu ziehen. Der bloße Zugang zu diesen Kennzeichen oder diesem geistigen oder gewerblichen Eigentum begründet keine Gewährung von Rechten, Lizenzen, Titeln oder Vorteilen. Die genehmigte Nutzung der Materialien von Aranow durch den Käufer wird schriftlich erteilt. Jede Nutzung der Materialien von Aranow durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

17.3. Die Software, die Firmware, der Quellcode und Objektcode, die Algorithmen, Schnittstellen, Konfigurationen und sonstigen softwarebezogenen Elemente, die von Aranow im Zusammenhang mit den Produkten entwickelt oder verwendet werden, sind Eigentum von Aranow oder ihrer Lizenzgeber. Ihre Übergabe an den Käufer bewirkt keine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums daran.

Aranow räumt dem Käufer lediglich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der im Produkt enthaltenen Software und Firmware ein, beschränkt auf den Betrieb, die Wartung und die Nutzung des Produkts, für das sie geliefert wurden.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Aranow darf der Käufer, soweit nach anwendbarem Recht zulässig, weder kopieren, ändern, dekompilieren, Reverse Engineering betreiben, auf den Quellcode zugreifen noch Dritten gestatten, eine der vorgenannten Handlungen vorzunehmen.

Der Quellcode wird dem Käufer nur übergeben, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ebenso bewirken speziell für den Käufer durchgeführte Entwicklungen keine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums daran, sofern eine solche Übertragung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die vom Käufer bereitgestellten Parameter, Rezepturen und Produktionsdaten bleiben Eigentum des Käufers. Aranow behält das Eigentum an der Software, der Steuerungslogik, der Konfiguration und allen sonstigen technischen Elementen, die von Aranow für die Verarbeitung oder Ausführung dieser Parameter, Rezepturen und Produktionsdaten entwickelt wurden.

17.4. Alle Produkte tragen ein Logo und/oder ein Typenschild, das ausschließliches Eigentum von Aranow ist. Der Käufer ist unter keinen Umständen berechtigt, dieses Logo zu entfernen, abzunehmen, zu manipulieren oder in irgendeiner Weise zu verändern, noch darf er Dritte dazu ermächtigen. Stellt Aranow eine Manipulation eines Logos fest, verliert der Käufer den in diesen AVB vorgesehenen Garantieanspruch und wird haftbar gemacht.

17.5. Der Käufer wird wissentlich keine Handlungen vornehmen, die die Eigentumsrechte an den Materialien von Aranow gefährden würden, und er wird weder direkt noch indirekt Marken, Handelsnamen, Urheberrechte, Firmennamen, Zeichnungen, Designs, Patente oder sonstige Kennzeichen oder Rechte des geistigen oder gewerblichen Eigentums in irgendeiner Sprache nutzen oder eintragen lassen, die mit den Materialien oder einem Teil, einer Silbe oder einer Abkürzung davon identisch oder verwechselbar ähnlich sind.

17.6. Der Käufer ist berechtigt, die Materialien von Aranow ausschließlich in dem Umfang darzustellen, den Aranow dem Käufer in einem gesonderten Dokument schriftlich bestätigt hat. Alle Werbeanzeigen und Werbematerialien in Bezug auf die Materialien und/oder die Produkte müssen: (i) den geltenden Regeln und Richtlinien von Aranow für die Darstellung der Materialien entsprechen; (ii) die Öffentlichkeit nicht irreführen und dem Goodwill oder dem Ruf von Aranow, der Materialien und der Produkte nicht anderweitig schaden; und (iii) allen Anforderungen der Gesetze des Gebiets entsprechen, in dem der Käufer ansässig ist.

17.7. Der Käufer unterrichtet Aranow unverzüglich, wenn er Kenntnis erlangt (i) von einer tatsächlichen oder möglichen Nutzung oder Verletzung der Materialien durch einen Dritten oder (ii) davon, dass die Nutzung der Materialien in dem Gebiet, in dem der Käufer ansässig ist, die Eigentumsrechte eines Dritten verletzen könnte.

In einem solchen Fall leistet der Käufer Aranow die Unterstützung, die Aranow vernünftigerweise benötigt, auf alleinige Kosten von Aranow, unternimmt jedoch ohne vorherige Zustimmung von Aranow keine eigenen Schritte.

 

18. VERTRAULICHKEIT

Die Partei, die Vertrauliche Informationen erhält („Empfangende Partei“), behandelt alle Vertraulichen Informationen der anderen Partei („Offenlegende Partei“) unabhängig von dem Medium, über das sie empfangen wurden, vertraulich und geheim und darf sie ausschließlich zur Erfüllung ihrer im Zusammenhang mit dem Kauf des Produkts übernommenen vertraglichen Verpflichtungen verwenden; sie darf sie weder für andere Zwecke verwenden noch Dritten mitteilen. Die Empfangende Partei trifft die geeigneten technischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Maßnahmen, um jeden Verlust, Diebstahl, jede Veränderung, Weitergabe oder jeden unbefugten Zugriff auf die Vertraulichen Informationen zu verhindern.

Der Zugang zu den Vertraulichen Informationen verleiht der Empfangenden Partei keinerlei Rechte, Gewährleistungen, Titel oder Vorteile an den Vertraulichen Informationen. Die Bestimmungen dieser AVB und alle sonstigen zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen gelten als Vertrauliche Informationen, ebenso alle Dokumente oder Materialien, die Informationen oder Daten enthalten, die von der Offenlegenden Partei empfangen wurden.

Für die Zwecke dieser AVB gelten nicht als Vertrauliche Informationen solche Informationen, die: (i) sich nachweislich bereits vor dem Abschluss dieser AVB im Besitz der Empfangenden Partei befanden oder ihr bekannt waren und/oder rechtmäßig von der Offenlegenden Partei oder von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden; (ii) öffentlich zugänglich sind oder werden, sofern dies nicht auf eine Verletzung, Handlung, Unterlassung oder Mitwirkung der Empfangenden Partei zurückzuführen ist; (iii) die Empfangende Partei von einem Dritten erhält, der zu ihrer Offenlegung berechtigt ist; (iv) von der Empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne direkt oder indirekt auf den Vertraulichen Informationen zu beruhen und ohne Verletzung dieser AVB; (v) von der Empfangenden Partei mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Offenlegenden Partei offengelegt werden; oder (vi) kraft Gesetzes, aufgrund einer Anordnung oder Entscheidung eines Geschworenengerichts, eines Gerichts oder einer sonstigen zuständigen Justizbehörde oder aufgrund einer Vorschrift, Anforderung, Anordnung oder Aufforderung einer zuständigen Verwaltungs- oder Regulierungsbehörde offengelegt werden müssen.

Unmittelbar nachdem die Empfangende Partei von einer Offenlegungspflicht Kenntnis erlangt hat, und bevor sie Vertrauliche Informationen offenlegt, hat sie, soweit nach anwendbarem Recht zulässig, die Offenlegende Partei über das Bestehen dieser Pflicht zu unterrichten und ihr eine Kopie der betreffenden Dokumente und der angeforderten Informationen zu übermitteln. In jedem Fall legt die Empfangende Partei der zuständigen Behörde nur die Informationen offen, die zur Erfüllung dieser Pflicht unbedingt erforderlich sind. Ferner hat die Empfangende Partei bei der Offenlegung Vertraulicher Informationen die Justiz- oder Regierungsbehörden, die die Anforderung gestellt haben, darauf hinzuweisen, dass die Informationen vertraulich sind.

Diese Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten treten mit dem Erhalt der Vertraulichen Informationen in Kraft (gegebenenfalls auch rückwirkend) und bleiben nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien in vollem Umfang wirksam.

Die Parteien erkennen an, dass eine unbefugte Offenlegung und Nutzung der Vertraulichen Informationen einen nicht wiedergutzumachenden Schaden und einen erheblichen Nachteil verursachen könnte, der schwer zu bestimmen sein kann; dementsprechend ist die Offenlegende Partei berechtigt, zusätzlich zu allen anderen ihr zustehenden Rechtsbehelfen, einschließlich Schadensersatz in Geld, eine sofortige gerichtliche Verfügung oder sonstigen Rechtsschutz zu beantragen, um jede Verletzung der AVB zu unterbinden.

 

19. PERSONENBEZOGENE DATEN

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr werden die zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen beruflichen Kontaktdaten (z. B. Name, E-Mail, Telefon usw.), die den Kauf und Verkauf des Produkts ermöglichen, von der jeweils anderen Partei zu dem Zweck verarbeitet, die Durchführung, Erfüllung und Kontrolle des eingegangenen Vertragsverhältnisses zu ermöglichen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Erfüllung des Vertragsverhältnisses; die Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus bis zur Verjährung etwaiger daraus entstehender Ansprüche aufbewahrt. Die Parteien verpflichten sich, den Inhabern der bereitgestellten Daten diese Informationen zur Verfügung zu stellen und sie darauf hinzuweisen, dass sie sich schriftlich an den jeweiligen Sitz der Parteien wenden können, um ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten kann eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) eingereicht werden, der in diesem Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde, mit Sitz in c/ Jorge Juan, 6 (28001) Madrid (www.aepd.es).

 

20. LAUFZEIT UND BEENDIGUNGSGRÜNDE

20.1. Diese AVB bleiben in vollem Umfang in Kraft, solange sie nicht von Aranow geändert werden.

20.2. Das Vertragsverhältnis kann beendet werden:

a) Durch einvernehmliche Vereinbarung der Parteien; in diesem Fall kann keine Partei von der anderen Partei die Zahlung eines Betrags aus irgendeinem Rechtsgrund verlangen.

b) Wegen Verletzung einer der von der anderen Partei übernommenen Verpflichtungen. Die Partei, die den Vertrag beenden möchte, hat dies der anderen Partei schriftlich mitzuteilen, dabei die ihrer Ansicht nach vorliegende Verletzung anzugeben und die andere Partei aufzufordern, diese innerhalb von 120 Arbeitstagen ab Eingang der Mitteilung zu beheben. Wurde der Aufforderung nach Ablauf dieser Frist nicht zufriedenstellend nachgekommen, gilt das Vertragsverhältnis automatisch und von Rechts wegen als beendet. Ungeachtet des Vorstehenden kann die geschädigte Partei stattdessen von der anderen Partei die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen verlangen.

20.3. Folgen der Beendigung wegen Nichterfüllung.

a) Allgemeine Folgen. Im Falle der Beendigung wegen Nichterfüllung kann die geschädigte Partei, unabhängig davon, ob sie die Beendigung oder die vollständige Erfüllung wählt, in beiden Fällen von der anderen Partei Schadensersatz verlangen.

b) Besonderheiten im Falle der Beendigung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat. In diesem Fall treten folgende Folgen ein:

(i) Aranow erstattet keine der Beträge zurück, die sie bis zum Zeitpunkt der Beendigung als Anzahlung erhalten hat, und behält diese als Entschädigung für die Nichterfüllung ein, da Aranow erhebliche Ressourcen in die Konstruktion und Herstellung des Produkts investieren muss;

(ii) Darüber hinaus kann Aranow vom Käufer Ersatz der Schäden verlangen, die durch die Vertragsverletzung des Käufers verursacht wurden.

(iii) Alle Rechte des Käufers an Produkten, die nicht vollständig bezahlt wurden, erlöschen automatisch, und Aranow ist berechtigt, diese unverzüglich zurückzuholen; und

(iv) Aranow ist berechtigt, jede noch ausstehende Lieferung von Produkten an den Käufer einzustellen, es sei denn, das betreffende Produkt wurde vor der Lieferung vollständig bezahlt.

20.4. Im Falle der Beendigung dieser AVB, gleich aus welchem Grund, hat der Käufer:

  • die Vertraulichen Informationen nachweislich zu vernichten und innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Beendigung der AVB eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
  • die Nutzung der Materialien von Aranow unverzüglich einzustellen, es sei denn, Aranow gestattet ausdrücklich die vorübergehende Weiternutzung der Materialien von Aranow.

 

21. MITTEILUNGEN

Sofern in diesen AVB für bestimmte Angelegenheiten keine besondere Form der Kommunikation vorgesehen ist, sind alle sonstigen Mitteilungen, Anfragen oder Kommunikationen der Parteien an die zu diesem Zweck gegenseitig benannten E-Mail-Adressen zu richten, sofern deren Empfang bestätigt wird, andernfalls per Burofax oder Einschreiben mit Rückschein an die jeweils von den Parteien angegebenen Anschriften oder, falls solche nicht angegeben wurden, an ihren jeweiligen Sitz.

 

22. SONSTIGES

22.1. Der Käufer gewährleistet gegenüber Aranow, dass diejenigen seiner Mitarbeiter, die er als Ansprechpartner für die Abwicklung des zwischen den Parteien eingegangenen Vertragsverhältnisses benennt, vom Käufer hierzu ordnungsgemäß ermächtigt sind. Der Käufer gewährleistet gegenüber Aranow ferner, dass die Person, die die Annahme dieser AVB und der entsprechenden Angebote durch den Käufer bestätigt, hierzu ordnungsgemäß befugt ist und dass ihre Vollmachten gültig und ausreichend sind, um den Käufer insoweit zu verpflichten. Der Käufer verpflichtet sich, Aranow auf erstes Anfordern alle hierzu gegebenenfalls verlangten Nachweise vorzulegen.

22.2. Die Angebote und diese AVB stellen die vollständige und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Kauf und Verkauf des Produkts dar und ersetzen und heben alle anderen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser AVB geschlossenen Bedingungen oder Verträge auf. Jedes Angebot, das sich zum Zeitpunkt der Annahme dieser AVB in Bearbeitung befindet, unterliegt diesen AVB.

22.3. Sollte eine Bestimmung dieser AVB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam werden, so betrifft diese Nichtigkeit oder Unwirksamkeit nur die betreffende Bestimmung oder den nichtigen oder unwirksamen Teil davon; die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang wirksam, und die betreffende Bestimmung bzw. der betroffene Teil gilt als nicht aufgenommen.

22.4. Der Verzicht auf die Ausübung eines Rechts, die Nichtdurchsetzung einer Verpflichtung oder die Heilung einer Verletzung dieser AVB stellt keinen Verzicht auf deren spätere Ausübung bzw. auf die Forderung nach Erfüllung oder Heilung einer anderen Verpflichtung oder einer späteren Verletzung dar.

22.5. Die Rechte und Pflichten des Käufers aus diesen AVB und den Angeboten dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Aranow nicht auf Dritte übertragen werden.

 

23. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND. SPRACHE

23.1. Die Bestimmungen dieser AVB und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen den hierin enthaltenen Regelungen und, für alle nicht geregelten Angelegenheiten, den am Sitz der Aranow Packaging Machinery, SLU bzw. der Aranow International, SA geltenden Rechtsvorschriften (je nachdem, welches Unternehmen das streitgegenständliche Angebot abgegeben hat).

Die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen.

23.2. Für die Entscheidung aller Streitigkeiten sind die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem sich der Sitz der Aranow Packaging Machinery, SLU bzw. der Aranow International, SA befindet (je nachdem, welches Unternehmen das streitgegenständliche Angebot abgegeben hat).

23.3. Diese AVB wurden in mehreren Sprachen abgefasst; im Falle von Abweichungen zwischen den Fassungen ist die englische Fassung maßgebend.

Dieses Dokument stellt die offiziellen Verkaufsbedingungen für ARANOW Packaging Machinery, SLU, ARANOW Machinery Group SLU und ARANOW International SA dar. Kunden müssen diese Bedingungen prüfen und einhalten, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit ARANOW eingehen.